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Nr. 509, 510. — 15.-22. November 1735.
Unterm 9. December 1735 wurde der Regierung abschriftlich
folgende Cabinetsordre an Kunheim und Bülow d. d. Berlin vom selben
Tage mitgetheilt:
Nachdem Wir .. resolviret, daß das dortige Stipendien—
Collegium allein von Euch beiden dirigiret, und Ihr alles was zum
Stipendienwesen gehöret, ingleichen alle übrigen benefßcia so vor
Studirende gestiftet, allein respiciren sollet, dergestalt daß Ihr alles
denen Fundationen gemäß besorget, wie Ihr dann das diesfalls
Nöthige immediate und ohne Requisition zu verfügen, die dubieuse
rasus aber an Uns zu berichten und Unsere Resolution und Ent—
scheidung darüber einzuziehen shabt), als fügen Wir es Euch hiermit
zu wissen, um Euch darnach .. zu achten.
Hierher gehört wohl auch folgendes Schema der Departements—
vertheilung in der Preußischen Regierung:)
Zum 1. Departement des Herrn Würklich Geheimten Etats—
und Krieges-AMinistri auch Krieges- und Domänenkammer Präsidenten
von Lesgewang Hochwohlgebornen Excellenz, gehören die Dilitaria,
Postirungssachen, Judicia mixta, Commerciensachen, Polizeisachen,
Pestsachen, grassirende Krankheiten unter Menschen und Vieh,
Collegium Sanitatis, Collegium Medicum, Münzsachen, Besetzung
der Magistratspersonen, Gewerks- und Manufactursachen, Wege—
Réparationes, Grenzsachen zwischen Königl. Domänen- und Parti—
culiergüter.
Zum Departement des Herrn Würklich Geheimten Etats- und
Krieges-Ministri von Tettau Hochwohlgebornen Excellenz, die aus—
wärtige Correspondenz, Excesse auf den Grenzen, Grenzstreitigkeiten
mit benachbarten auswärtigen, Desertiones der Unterthanen, alle
Publica, Pupillensachen, Detractsachen.
Zum Departement des Herrn Würklich Geheimten Etats—
und Krieges-Ministri auch Kanzlers Grafen von Schlieben Hoch—
wohlgebornen Excellenz, Ober-Inspection über die Justiz- und
Criminal-Collegia, Amts-Hauptleute, Justiz- und Criminalsachen,
Lehnwesen, Urgirung derer Fiscalischen Processe, Geheimte Archiv
und Kanzelei, Ausfertigung der Pässe.
1) St.⸗A. Königsberg. Etatsministerium Nr. 121b. An demselben sind
Verbesserungen von Bülows Hand vorgenommen. In den Alkten ist es nach dem
7. September 1736 geheftet.