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Nr. 173, 174. - 18.-22. August 1737.
173. «Labiuetsordre an das General-Directorium.
Berlin, f8. August \737.
Ansf. — Gen.-Dir. Kurmark. Tit. 6('XiV. Nr. tu.
Schärfere Aufsicht bei der Accise geboten.')
S. K. M. rc. haben wegen des bei denen Accisen der Städte
zeithero gewesenen starken Ausfalls die Vermuthung, scind auch
sonsten in Erfahrung gekommen, daß an ein- und andern Orten,
wo Ganiisons von denen Regimentern liegen, es mit der Accise
nicht recht zugehe und noch hin und wieder auch wohl von einigen
von bei Garnison selbst verschiedene Unterschleife und Defrandationes
der Accise geschehen. Wie aber S. K. M. wollen, daß jedermann,
er sei, wer er wolle, dasjenige, so er zu Dero Kassen beizutragen
schuldig ist, richtig beitragen soll, so befehlen Sie Dero General-
Direclorio hierdurch . ., an alle Dero Kammern die bcnöthigte
Ordre ergehen zu lassen, insonderheit aber denen Conimissariis
locorum auf das schärfcste aufzugeben, daß diese bei Cassation, je
dem Befinden nach bei Leib- und Lebensstrafe, wohl vigiliren und
darauf halten sollen, damit die Accise-Ookraudationos verhindert
und keinem, er sei, weß Standes er wolle, darunter conniviret
werde. Sollte sich jemand von der Garnison oder wer cs sonst
wolle, unternehmen wollen, die Accise zu defraudircn, so soll der
Conimissarins loci solches durchaus nicht leiden noch nachsehe» und,
woferne er darunter nicht fortkommen kaun oder aber Widerstand
findet, davon sogleich an die ihm vorgesetzte Kammer referiren,
diese aber solches Sr. K. M. immediate berichten, welche alsdenn
dergleichen Defraudanten davor mit Nachdruck anzusehen wissen
werden. Es befehlen auch Höchstdieselbe dem ®enerd=Directorio
hierdurch . ., durch eine Circulär-Ordre denen sämtlichen Regimentern
hiervon die gehörige Notificativn zu thun, mit dem Anfügen, daß,
obschon höchstgedachte S. K. M. dasjenige, so etwa vorhin hierunter
geschehen, übersehen wollen, Dero ernstliche Willensmeinung jedoch
sei, daß vor das künftige alle dergleichen vorgekommene Unterschleife
und Defrandationes vermieden und dahin gesehen werden solle,
damit, was von denen Garnisonen zur Accise bezahlet werden muß,
>) Tiefe Ordre wurde z. Th. wohl durch die Affäre Tiiius veraulasn
(vgl. Nr. 163. S. 253).