Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

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Nr. 173, 174. - 18.-22. August 1737. 
173. «Labiuetsordre an das General-Directorium. 
Berlin, f8. August \737. 
Ansf. — Gen.-Dir. Kurmark. Tit. 6('XiV. Nr. tu. 
Schärfere Aufsicht bei der Accise geboten.') 
S. K. M. rc. haben wegen des bei denen Accisen der Städte 
zeithero gewesenen starken Ausfalls die Vermuthung, scind auch 
sonsten in Erfahrung gekommen, daß an ein- und andern Orten, 
wo Ganiisons von denen Regimentern liegen, es mit der Accise 
nicht recht zugehe und noch hin und wieder auch wohl von einigen 
von bei Garnison selbst verschiedene Unterschleife und Defrandationes 
der Accise geschehen. Wie aber S. K. M. wollen, daß jedermann, 
er sei, wer er wolle, dasjenige, so er zu Dero Kassen beizutragen 
schuldig ist, richtig beitragen soll, so befehlen Sie Dero General- 
Direclorio hierdurch . ., an alle Dero Kammern die bcnöthigte 
Ordre ergehen zu lassen, insonderheit aber denen Conimissariis 
locorum auf das schärfcste aufzugeben, daß diese bei Cassation, je 
dem Befinden nach bei Leib- und Lebensstrafe, wohl vigiliren und 
darauf halten sollen, damit die Accise-Ookraudationos verhindert 
und keinem, er sei, weß Standes er wolle, darunter conniviret 
werde. Sollte sich jemand von der Garnison oder wer cs sonst 
wolle, unternehmen wollen, die Accise zu defraudircn, so soll der 
Conimissarins loci solches durchaus nicht leiden noch nachsehe» und, 
woferne er darunter nicht fortkommen kaun oder aber Widerstand 
findet, davon sogleich an die ihm vorgesetzte Kammer referiren, 
diese aber solches Sr. K. M. immediate berichten, welche alsdenn 
dergleichen Defraudanten davor mit Nachdruck anzusehen wissen 
werden. Es befehlen auch Höchstdieselbe dem ®enerd=Directorio 
hierdurch . ., durch eine Circulär-Ordre denen sämtlichen Regimentern 
hiervon die gehörige Notificativn zu thun, mit dem Anfügen, daß, 
obschon höchstgedachte S. K. M. dasjenige, so etwa vorhin hierunter 
geschehen, übersehen wollen, Dero ernstliche Willensmeinung jedoch 
sei, daß vor das künftige alle dergleichen vorgekommene Unterschleife 
und Defrandationes vermieden und dahin gesehen werden solle, 
damit, was von denen Garnisonen zur Accise bezahlet werden muß, 
>) Tiefe Ordre wurde z. Th. wohl durch die Affäre Tiiius veraulasn 
(vgl. Nr. 163. S. 253).
	        
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