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Nr. 178-180. — 29. August - ß. September 1737.
\78. Erlaß an die P>ommersche Regierung.
Berlin, 29. August \757.
Anis., ggez. Cocceji. — St.-A. Stettin. Hzgl. Stett. Arch. Vars I. Tit. 89. Nr. 151.
Examen der Vorpommerschen Candidaten.
Wir haben zwar verstattet, daß die Vorpommersche Candidati
in Stettin examiniret, die Predigten auch in der Schloßkirche ge
halten werden sollten. Weil aber in der Constitution vom 9. Sep
tember a. p. 1 ) ausdrücklich versehen, daß, wann es königliche Pfarren
sein, alles dem hiesigen Departement der Geistlichen Sachen ein
geschicket werden sollen, so habet Ihr Euch nach dieser Unserer
eigenhöchsthändigen Verordnung zu achten und Euch dasjenige,
was das Consistorium in Stargard thun muß, gleichfalls gefallen
zu lassen.
l?9. Erlaß an das Ravensbergische Appellationsgericht.
Berlin, ch Eeptember (737.
Conc., Auf Specialbefehl gez. Viereck, Broich, Marschall, Bülow. — R. 34. 4?r. 85» u. 1.
Untergerichtsordnung für die Grafschaft Ravensberg.
Dem Ravensbergischen Appellationsgericht wird zur schleunigen Be
gutachtung ein Project der Mindischen Regierung,-) betr. eine Provincial-
untergerichtsordnnng für Ravensberg übersandt.
Unterm 15. März 1738 wurde das Project der Mindischen Re
gierung mit dem Befehl zugeschickt, darüber mit der Kammer ins Ein
vernehmen zu treten und dann darüber zu berichten (Conc., all mauck.
gez. Cocceji).
Weiteres ist aus den Akten nicht ersichtlich.
9 Bgl. dazu Bd. V. 1. Nr. 325. S. 526 und Quickmann.
9 Sic! Unterzeichnet war das Projec) nur von dem Advocatus fisci
Consbruch. — Bgl. dazu auch die Akten im St.-A. Münster. Rep. 183 a. Min-
dische Kammer. Abth. V. Nr. 137.