Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

Beschwerde» über die Jnslizcollegien. Mind. Regierungsralhe. 
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2. daß derjenige, welcher sich ohne Grund wider die Justiz-LollexiL 
und den Geheimen Etatsrath beschwere, mit Geld oder dem Befinden nach, 
nebst dem Schriftsteller mit Zuchthaus oder Festung bestraft, daß hingegen 
die Jnstiz-6o1Iessirr, wenn sie schuld seien, ihrerseits die Geldstrafe nebst 
den Kosten erlegen und der bcir. Referent oder Decernent cassirt werden 
sollen (Abschnitt ü). 
3. daß ferner Commissionen nur dann, wenn zuvor 1200 Rlhlr. zur 
Recrutenkasse erlegt worden seien, in rechtshängigen Sachen verstattet, 
niemals aber die Cvmmissare aus andern Provinzen, auch keine anderen, 
als die zur Justiz geschworen und die Rechte verstehen, dazu genommen 
werden sollen (Abschnitt 7 und 8). 
257). EHnetsordres an Cocceji. 
potefcam, \2. und (3. Februar (738. 
Abschriften. - U. 96. H. ist. 
Personalien von Mindischen Regierungsräthen. Schellcrsheim. 
1. Der Mindische Regiernngsdirectvr von Danckelmann solle de» 
Character als zweiter Präsident, Regiernngsrath v. Huß den Titel vom 
1. Directory vor dem von Schellersheim-) erhalten (gratis). 
Demgemäß Bestallungen für Danckelmann und für Hnß 3. März 
1738 (Conc., gez. Cocccji. - li. 32. Nr. 8 I>). 
2. Auf die Vorstellung des Majors v. Varcnne Dönhoffschen Re 
gimentes solle Kornberg das Prädicat als Regiernngsrath zu Minden nebst 
der sessio, vorläufig aber sine voto erhalten. 
Schellersheim wurde IO. Juni 1739 zum Vicepräsidenten bei der 
Mindische» Regierung bestellt (Couc., gez. Broich. — R. 33. dir. 8 b). 
’) 12. Januar 173(i hatte er mit die Stelle als Bicedirector gebeten 
(R. 32. Nr. 8 b). 
ft Karl Andreas Schellhast Edler von Schellersheim, Sohn eines kaiser 
lichen Reichshofraihes, war 3l. August 1731 Mindischer Regiernngsrath und 
1. October 1737 Geheimer Rath und Bicedirector bei der Mindischeii Regierung 
geworden (R. 32. Nr. 8 c und 8bi. Nach einem Schreiben des Regierungsralhs 
Cnlemann vom 10. October 1737, worin er sich über diese Beförderung beschwert, 
war Sch. in diesem Jahr „kaum 20 Jahr alt und hatte nur erst etliche Jahre 
gedienet". Hust, Culemans Schwager, nannte diese Beförderung „einen nie 
erhörten saltmii, durch den sich Sch. mit ins Directorium geschlichen". 
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