Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

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Nr. 294. — 30. Juni 1738. 
Am 1. Juli übergaben die Protonotare, Secrctäre und Kanzlisten 
sowie der Registrator eine Specificaiion ihrer Sporteln. Cocceji verglich 
sie mit der gedruckten Sportelordnung von 1700 und fand in xenore, daß 
man von dieser in vielen Stücken abgegangen, die Sporteln erhöht und 
viele neue Sätze gemacht hatte. Die Räthe gaben dazu an, daß die meisten 
Sporteln, die sie genössen, von der Liberalität der Parteien herstammten, 
in specie bei Commissionen, Verificationen, Verwandschaftsrechnungen, 
Aufnahme der Testamente. Von jeder Relation nähmen sie 2 Rthlr., von 
einer Notarsprüfung 1 Rthlr. 
Am 2. Juli wurde in Gegenwart von Ständedeputirten ein Anfang 
mit dem Constitutioniren gemacht. „Die Advocaten haben sich sehr wohl 
davon acquitirt". Am Nachmittag wurde die Sportelordnnng nochmals 
mit den Deputirten geprüft. Diese versprachen ihre Monita dazu wie zu 
der Justizordnnng schriftlich einzureichen. 
Am 3. Juli wurde der modus procedendi consistorialis zusammen 
mit den Deputirten geprüft, dann mst dem Constitutioniren fortgefahren und 
„solchergestalt ist dieser modus wirklich eingeführt worden". 
Das Collegium erhielt den Auftrag, die Leichenspvrteln, worunter 
auch die jnra der Totengräber begriffen waren, einzusenden. Die Ad 
vocaten übergaben eine Specificativn der Gebühren, die sie zu erhalten 
pflegte», wobei Monita gemacht wurden. Ebenso übergab der Magistrat 
einige Sätze, die der Sportelordnnng beigefügt werden müßten?) 
Cocceji lies eine Liste der Räthe, Advocaten und Fiscale verfertigen. 
Die Unterstrichenen sollten gute und tüchtige Leute sein. 
Am 4. Juli wurde die Kurmärkische Constitution (d. a. 1725) in 
Gegenwart der Stände verlesen, Monita dabei observirt und alles mit 
Approbation der Regierung und Stände eingerichtet. 
Die fiscalischcn Bedienten halten inzwischen ihre Jnguisitivns- 
sporteln eingesandt, der Lehnsarchivar seine Specificativn übergeben, 
ebenso die Laten die ihrer Gebühren. 
Am 5. Juli richtete Cocceji die Kurmärkische Constitution nach der 
Neumärkischen Verfassung ein und übergab bis zu deren Approbation 
einige Monita pro memoria bei der Regierung. 
Die Landesdeputirten reichten ihre Manila zu der ganzen Proceß 
ordnung und zu den Sporteln ein. 
') Die Städtedirectoren hatten 27. Januar 1738 eine neue Sportelordnnng 
nach Berlin gesandt und um deren Confirination gebeten.
	        
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