König!. Marginal. Preuß. Collegien i» Mansfeld.
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copeilichen Anlage berichtet/) daß die fürstlichen Räthe zu Eisleben
sich hierunter nicht subniittiren und dem Commissario loci die
Dircction über die rathhäuslichen Revenuen snichtj gestatten, noch
eine und andere von ihm z» machende Disposition annehmen
wollen, sondern der Meinung sein, daß dieses alles vor den Grafen
von Mansfeld und dessen Kanzelei gehöre, mithin also nöthig ist,
daß die ergangene Ordres durch Zwangsmittel zum Effect gebracht
werden, so ersuchen II. EE. wir dienstlich, Dero . . Meinung uns
beliebigst zu eröffnen, wie solches am füglichsten zu bewerk
stelligen sei?)
Am 27. August 1738 meldete das Gcneral-Dircctorium ferner den
Ministern vom auswärtigen Departement, daß nach einem näheren Bericht
der Magdeburgischcn Kammer vom 26. Juli 1738 (Abschrift) die Maus-
feldischcn Räthe wider solche, dem Oommissario loci beigelegte Cvucurreuz
bei der Magdeburgischcn Regierung protestirt hätten nnv eventuell an den
Rcichshofrath appellire» wollten. Da nun, wie die Magdeburgische
Kammer versichere, die conmiissani locorum in den Städten Mansfeld,
Leimbach und Gerbstädt mit dem rathhäuslicheu Wesen nichts zu thun ge
habt, und in Schraplau die Mansfeldischcn Räthe sich einen Eingriff nicht
erlaubt hätten, so habe das Gcueral-Dircctorium die Magdcburgische
Kammer angewiesen?) es bei dem Erlaß vom 3. Mai 1735 zu belassen.
Die Antwort der Minister vom auswärtigen Departement erging
unter dem 20. September 1738. Ohne eine Antwort auf den Erlaß an
die Magdeburgische Regierung vom 9. August abzuwarten, erließen sie
folgendes Rcscript, Berlin, 20. September 1738 (Conc., gcz. Borck, Pvde-
wils, Thulcmeier):
Uns ist zwar erinnerlich, was Wir wegen des rathhäuslichen
Wesens in der Grafschaft Mansfeld, Magdeburgischer Hoheit, sub
dato des 9. Augusti jüngsthin an Euch rescribiret; allermaßen Wir
aber nach) näherer der Sad)cn Erwägung gut gefunden, es bei dem
jenigen bewenden zu lassen, was wegen Administration der rath-
hänslichen Pertinenzicn in denen Städten Mansfeld, Leimbad) und
Gerbstädt bisher üblich gewesen, dergestalt, daß die gräfliche Kanzlei
') Magdeburg, 26. Juni 1738.
“) I» Berfolg dieses Schreibens wurde die Magdeburgische Regierung
unteriu l>. August zu Vorschlägen aufgefordert (Conc., gez. Borck, Podewils,
Thuleuieier).
3 ) Erlast vom 27. August 1738 (Abschrift).