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Nr. 300, 301. — 23.-25. Juli 1738.
In der Cabinetsordre vom 16. Juli erklärte sich der König damit
einverstanden, daß,
„wenn jemand ausgemacht werden kann, welcher die von dem
p. Engel zur Necrntenkasse offerirten 1500 Thlr. bezahlt, dieser die
qnästionirte Adjnnction haben und der Engel abgewiesen werden soll";
andernfalls aber müsse er solche behalten.
Unterm 22. Juli 1739 wurde das der Clevischen Regierung mit
getheilt; Pvdcwils fügte hinzu, daß der betreffende Eandidat die zu dieser
Bedienung erforderliche Capacität besitzen und ein gebvrncr Unterthan des
Königs sein müsse (Conc., gez. Borcke, Pvdcwils, Thulemeier).
Am 1. März 1739 starb der Archivar v. d. Portzcn. Die Re
gierung nannte als Candidalen für diesen Posten 1. Forell, der 1200 Rthlr.,
2. Schlcchtcndahl, der nichts, und 3. Hopp, der 1000 Rthlr. zur Rccruten-
kasse offerirtc; den letzten erklärte sie für den geeignetsten. Zu dem
Jmmedialbericht, den das Cabinetsministerium deswegen 9. März 1739
abstattete, schrieb der König: „forelle FW." Demgemäß wurde
11. März 1739 für Forell ein Patent ausgefertigt: er könne seine Justiz-
rathsstclle beibehalten und seine Criminalralhsbedienuug sowie die Ad-
junction auf den Bürgermeister Schmitz und dessen wirkliche Schefscnstelle
einem andern überlassen (Conc., gez. Borcke, Podewils, Thulemeier).
Durch Cabinetsordre, Berlin, 13. März 1739, an Broich, gab der König
aber eine neue Ansicht kund: er befahl jetzt, Hoppe ein derartiges Patent
auszufertigen (Ausf.). Nachdem das remvnstrirende Cabinetsministerium
noch darauf hingewiesen war, daß Hoppe, den die Clevischc Regierung ja
für den capabelste» halte, sich nachträglich erboten habe, auch seinerseits
1200 Rthlr. zahlen zu wollen, wurde die Clevische Regierung 16. April
1739 in diesem Sinne beschieden (Conc., gez. Pvdcwils, Thulemeier);
Forell solle sein Patent wieder abgefordert werden. Hoppes Patent ist
vom 19. März 1739 datirt (Conc., gez. Broich); an die Recrutenkasse
zahlte er schließlich 1600 Rthlr.
300. Cabinetsordre an die Acagdeburgische 'Kammer.
IDcfel, 25. s)uli (758.
Abschrift. — R. 90. B. 17.
Vorsorge zu prompterer Abführung der Contribution im
Magdeburgischen.')
Nachdem S. K. M. rc. zeithero angemerket haben, wie daß
in dem Magdeburgischen verschiedene Kreise, insonderheit aber der
>) Vgl. dazu Nr. 287. S. 483 und Skr. 296. S. 490.