Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

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Nr. 300, 301. — 23.-25. Juli 1738. 
In der Cabinetsordre vom 16. Juli erklärte sich der König damit 
einverstanden, daß, 
„wenn jemand ausgemacht werden kann, welcher die von dem 
p. Engel zur Necrntenkasse offerirten 1500 Thlr. bezahlt, dieser die 
qnästionirte Adjnnction haben und der Engel abgewiesen werden soll"; 
andernfalls aber müsse er solche behalten. 
Unterm 22. Juli 1739 wurde das der Clevischen Regierung mit 
getheilt; Pvdcwils fügte hinzu, daß der betreffende Eandidat die zu dieser 
Bedienung erforderliche Capacität besitzen und ein gebvrncr Unterthan des 
Königs sein müsse (Conc., gez. Borcke, Pvdcwils, Thulemeier). 
Am 1. März 1739 starb der Archivar v. d. Portzcn. Die Re 
gierung nannte als Candidalen für diesen Posten 1. Forell, der 1200 Rthlr., 
2. Schlcchtcndahl, der nichts, und 3. Hopp, der 1000 Rthlr. zur Rccruten- 
kasse offerirtc; den letzten erklärte sie für den geeignetsten. Zu dem 
Jmmedialbericht, den das Cabinetsministerium deswegen 9. März 1739 
abstattete, schrieb der König: „forelle FW." Demgemäß wurde 
11. März 1739 für Forell ein Patent ausgefertigt: er könne seine Justiz- 
rathsstclle beibehalten und seine Criminalralhsbedienuug sowie die Ad- 
junction auf den Bürgermeister Schmitz und dessen wirkliche Schefscnstelle 
einem andern überlassen (Conc., gez. Borcke, Podewils, Thulemeier). 
Durch Cabinetsordre, Berlin, 13. März 1739, an Broich, gab der König 
aber eine neue Ansicht kund: er befahl jetzt, Hoppe ein derartiges Patent 
auszufertigen (Ausf.). Nachdem das remvnstrirende Cabinetsministerium 
noch darauf hingewiesen war, daß Hoppe, den die Clevischc Regierung ja 
für den capabelste» halte, sich nachträglich erboten habe, auch seinerseits 
1200 Rthlr. zahlen zu wollen, wurde die Clevische Regierung 16. April 
1739 in diesem Sinne beschieden (Conc., gez. Pvdcwils, Thulemeier); 
Forell solle sein Patent wieder abgefordert werden. Hoppes Patent ist 
vom 19. März 1739 datirt (Conc., gez. Broich); an die Recrutenkasse 
zahlte er schließlich 1600 Rthlr. 
300. Cabinetsordre an die Acagdeburgische 'Kammer. 
IDcfel, 25. s)uli (758. 
Abschrift. — R. 90. B. 17. 
Vorsorge zu prompterer Abführung der Contribution im 
Magdeburgischen.') 
Nachdem S. K. M. rc. zeithero angemerket haben, wie daß 
in dem Magdeburgischen verschiedene Kreise, insonderheit aber der 
>) Vgl. dazu Nr. 287. S. 483 und Skr. 296. S. 490.
	        
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