Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

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Nr. 317, 318. — 20.-22. August 1738. 
wolle, angedroht. Unter 5 wird verordnet, daß unter alle expeckioncla, 
in specie auf die Berichte und Urtheile bei Strafe der Cassation „die 
Taxe und alles, was dieserwegen bezahlet werden muß", specifice nvtirt 
werden solle. Unter 6 wird den Fiscalen genaueste Aufsicht darüber an 
befohlen; bei berechtigter Denunciation erhalten sie wie alle andern den 
4. Theil der gesetzten Strafe. 7. Auch die Nachkommen haben noch die 
Strafen zu bezahlen. 8. Keine Clausel in den Bestallungen betr. der 
Sporteln und Emolumenten der Vorfahren ist anders als in Bezug auf 
diese Ordnung zu verstehen. 9. Die in ihr nicht bestätigten Sporteln sind 
aufgehoben, was 10. den Regierungen und Consistorieu hinsichtlich der 
Secretäre und Untcrgcrichte extra eingeschärft wird. 11. Der Eid der 
vorgedachten Bedienten soll auch auf diese Sportelordnuug extendirt sein. 
12. Zum Schutz gegen die Unwissenheit sollen sie jene jährlich einmal 
dnrchlesen. 13. Eine Criminalsportelvrdnung und eine solche der Advocaten 
soll nächstens publicirt werden. 14. Diese Ordnung soll auch bei den betr. 
Consistorieu gelten; doch wird wegen der nur bei dem Consistorium ge 
bräuchlichen Gebühren noch ein besonderes Reglement publicirt werden. 
Ueber die Wirkungen dieser Sportelordnung liegt ein Schreiben des 
Landeshauptmanns der Allmark von Weyher au den Minister von Bvrcke 
vor, cl. 17. Juli 1739 (Ausf.): Danach fielen die ftxa und die vom Könige 
festgesetzten salaria größtentheils nach jener Sportclvrdnung weg, insofern 
nämlich die Gehälter nach einem 1731 bestätigten Erlaß aus dem Jahre 
1717 z. Th. aus den Sporteln bezahlt würden. Sodann habe es mit den 
Sporteln im Obergericht eine andere Bewaudnis wie mit denen anderer 
Gerichte. Nach der Quartalgerichtsordnung d. a. 1598 seien diese zur 
Unterhaltung des Obergerichts festgesetzt und von den Ständen bewilligt 
worden „wegen Entlegenheit der Provinz von dem Berliner Kammer- 
gericht". Sollten diese Sporteln nun abgeschafft werden? Eine Antwort 
hierauf scheint ebensowenig erfolgt zu sein, wie auf verschiedene Eingaben 
des Magistrats der Resideuzien und des Stadtgerichts zu Berlin, denn 
auch diese beschwerten sich, daß ihnen nun ihr Brot genonimen sei. Der 
Grund dafür lag darin, daß die Justizcommission, die Juni 1739 ein 
gesetzt worden war, mit ihren Arbeiten nicht vom Fleck kam?) 
0 Vgl. hierzu auch Arnims- Versuch, wegen dieser Sportelordnung beim 
König vorstellig en werden. — Nr. 375.
	        
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