530
Nr. 317, 318. — 20.-22. August 1738.
wolle, angedroht. Unter 5 wird verordnet, daß unter alle expeckioncla,
in specie auf die Berichte und Urtheile bei Strafe der Cassation „die
Taxe und alles, was dieserwegen bezahlet werden muß", specifice nvtirt
werden solle. Unter 6 wird den Fiscalen genaueste Aufsicht darüber an
befohlen; bei berechtigter Denunciation erhalten sie wie alle andern den
4. Theil der gesetzten Strafe. 7. Auch die Nachkommen haben noch die
Strafen zu bezahlen. 8. Keine Clausel in den Bestallungen betr. der
Sporteln und Emolumenten der Vorfahren ist anders als in Bezug auf
diese Ordnung zu verstehen. 9. Die in ihr nicht bestätigten Sporteln sind
aufgehoben, was 10. den Regierungen und Consistorieu hinsichtlich der
Secretäre und Untcrgcrichte extra eingeschärft wird. 11. Der Eid der
vorgedachten Bedienten soll auch auf diese Sportelordnuug extendirt sein.
12. Zum Schutz gegen die Unwissenheit sollen sie jene jährlich einmal
dnrchlesen. 13. Eine Criminalsportelvrdnung und eine solche der Advocaten
soll nächstens publicirt werden. 14. Diese Ordnung soll auch bei den betr.
Consistorieu gelten; doch wird wegen der nur bei dem Consistorium ge
bräuchlichen Gebühren noch ein besonderes Reglement publicirt werden.
Ueber die Wirkungen dieser Sportelordnung liegt ein Schreiben des
Landeshauptmanns der Allmark von Weyher au den Minister von Bvrcke
vor, cl. 17. Juli 1739 (Ausf.): Danach fielen die ftxa und die vom Könige
festgesetzten salaria größtentheils nach jener Sportclvrdnung weg, insofern
nämlich die Gehälter nach einem 1731 bestätigten Erlaß aus dem Jahre
1717 z. Th. aus den Sporteln bezahlt würden. Sodann habe es mit den
Sporteln im Obergericht eine andere Bewaudnis wie mit denen anderer
Gerichte. Nach der Quartalgerichtsordnung d. a. 1598 seien diese zur
Unterhaltung des Obergerichts festgesetzt und von den Ständen bewilligt
worden „wegen Entlegenheit der Provinz von dem Berliner Kammer-
gericht". Sollten diese Sporteln nun abgeschafft werden? Eine Antwort
hierauf scheint ebensowenig erfolgt zu sein, wie auf verschiedene Eingaben
des Magistrats der Resideuzien und des Stadtgerichts zu Berlin, denn
auch diese beschwerten sich, daß ihnen nun ihr Brot genonimen sei. Der
Grund dafür lag darin, daß die Justizcommission, die Juni 1739 ein
gesetzt worden war, mit ihren Arbeiten nicht vom Fleck kam?)
0 Vgl. hierzu auch Arnims- Versuch, wegen dieser Sportelordnung beim
König vorstellig en werden. — Nr. 375.