Full text: Akten vom 4. Januar 1736 bis 31. Mai 1740 (5,2)

Günther in Halberst. Beschleunigung der Urtheile. 
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Unterm 27. April 1730 wurde Günther gestattet, in den Pfingst- 
ferien auf 14 Tage nach Berlin zu reisen (Conc., ad mand. gez. Cocceji). 
Wie aus einem Erlasse an die Halberstädtische Regierung vom 
5. August 1740 (Conc., gez. Podewils) hervorgeht, gelang cs ihm trotz 
allem, seine frühere Stellung wiederzugewinnen. Es wurde nänilich an 
diesem Tage der Regierung befohlen, ihn fernerhin nicht mehr von dem 
erste» Senat, ja sogar von der Unterschrift der Relationen zu excludiren, 
sondern ihn dorthin wieder aufzunehmen, da ihm nebst dem Regierungs 
rath Vogelfang das Departement der Grenzsachen mit Auswärtigen an 
vertraut sei, diese aber in pleno senatu vorgetragen werden müßten. 
577. Erlas; an die königlichen Universitäten und chchöppenstüble. 
Berlin, (y- December >75». 
ISouc., ocj. liocccji; SluSf. ggrj. IXocceji. — H. !>. X. lb <Ml>>Iui, (Soul. 1. Sp. 227; 
Scolti II. Nr. 1322. 3. 12351. 
Beschleunigung der Urtheile. 
Es sind vielerlei Klagen darüber eingelaufen, daß die Universitäten 
und Schöppenstühlc in der Elaborirung der Akten, die ihnen von den 
Collegiis und Gerichten zugeschickt wurden, sich höchst saumselig gezeigt 
hätten. Um die daraus entstehenden Jnconvenienzien zu vermeiden, wird 
ihnen bei 50 Rthlr. Strafe befohlen, von nun an binnen 4 Wochen in 
criminalibus, binnen 6 Wochen in anderen Fällen und binnen 2 Monaten 
in höchst wichtigen Sachen aus den Akten die Urtheile zu verfertigen und 
zurück zu befördern. 
Das officium fisci hat über dieAussührnng dieses Edicts zu achten. 
578. Schriftwechsel über Bauten in den preußischen Aemtern. 
20. December (758 bis 28. Februar (75(). 
Gen.-Dir. Ostpreußen. Materien. Tit. XXXI. Nr. 21. 
Bauten in den Preußischen Aemtern. 
Ans der Antwort der Königsbergcr Kammer vom 2. November 1738 
auf den Erlaß vom 3. September 1738 1 ) trug das General-Directvrium 
unter dem 20. December 1738 dem Könige folgendes vor (Ansf., gez. 
Grnmbkow, Görne, Viereck, Happe): 
Die Königsbergische Kammer hat auf das an sic unterm 
3. Septembri a. c. ergangene die Abstellung der eiugeschlichenen Un- 
■) Vgl. Nr. 330. S. 562 ff. 
Acta Boruüslca. Behvrdenorglinlsallo» V. 2. 
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