Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
widerrechtlich eingeführt war,) und die Brücken dort nicht von 
Amte, sondern von der Stadt unterhalten wurden. Auch de 
bisher vom Stargarder Magistrat im Johannismarkt erhoben 
Torzoll von Viktualien und Leinwand nebst den dabei eingeschlichene, 
Akzidentien wurde aufgehoben, und der Magistrat auf das Stätte 
geld beschränkt. 
Mit Anklam und Uckermünde blieb der ganze westliche Zipfe 
von Pommern außerhalb der Generalverzollung, Pasewalk bildet 
den westlichsten Generalzoll. Die alte Zollrolle für die Amte 
Anklam, Treptow und Klempenow von 1599, erneuert 1706, be 
trug nur etwa ,, des Generalzolls, so daß der hier lebhafte aus 
ländische Durchgangsverkehr günstig gestellt war. Der Zoll trr 
nicht den Wasserverkehr, auch nicht die in die Stadt gebrachten un 
da verkauften, sondern nur die zu Land durch- und ausgehende 
Waren, und auch davon nicht, was die Bürger absandten. Ma 
wagte die Rolle wegen des Friedenstraktats mit Schweden nicht; 
ändern, observanzmäßig aber wurden nicht die wenigen und niedrige 
Sätze der Rolle erhoben, sondern alle Waren verzollt und mei 
mit höheren Sätzen, während die Anklamer nur das in der Rol 
Enthaltene verzollen wollten. Die Kammer entschied auch na— 
wiederholter Untersuchung der dortigen ungeordneten Verhältnisse, 
es solle eine neue Rolle angefertigt, darin sollten die fehlende 
Waren nachgetragen, die bisher geringeren Sätze für Inländer den 
für Fremde gleich gemacht, und die vorhandenen Brüche nach obe 
abgerundet werden. Dagegen ließ sie in der etwas später m 
herausgegebenen See-Zollrolle für Swine und Dievenow,)d 
der Wolgaster gleich war, die alten Sätze fast ganz unverändet 
sogar nach der alten Münze und mit den bisherigen Unterschied 
zwischen Fremden und Inländern; nur die vorher den Zöllnen 
erlaubten Akzidentien wurden auch hier abgeschafft. 
Im östlichen Pommern gehörten die ehemals polnischen G 
biete Lauenburg, Bütow und Draheim nicht zur Generalverzollun 
In der Stadt Lauenburg wurde seit 1700 ein Pferdezoll erhoba 
als eine Entschädigung für die Kontributionskasse, nachdem d 
— 
Ut 
d 
i)j Vgl. Bd. J, S. 324. 
) Reskr. v. 12. März 1728 (Stettin D.⸗A. Vorp. Zolls. XIV, 19). 
3) s. d. Stettin, 17. Juni 1730 (ebenda Nr. 12).
	        
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