Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
vor den Eingesessenen begünstigt.) Letztere klagten, die Geldrischen 
zögen seitdem den Handel allein an sich, da mit ihnen nicht Markt 
zu halten sei; sie selbst aber müßten den Rheinhandel aufgeben, 
die bemittelten Kaufleute zogen sich von dort weg.“) Auch über 
Erhöhung der Zölle durch das Reglement von 1685 klagten sie 
immer wieder, wenn auch dies alles nicht anerkannt und abgewiesen 
wurde. 
Während aber die Kammerbehörden sich schroff ablehnend 
verhielten, hat auch hier das Kommissariat sich auf die Seite der 
klagenden Städte und des tatsächlich geschädigten Handels gestellt. 
Man versuchte von Berlin aus die beiden Behörden zu einer 
Einigung und zur Vereinbarung bestimmter Prinzipien zu bringen,“) 
aber das scheint nicht gelungen zu sein. Jedenfalls wurde die 
Untersuchung des Zollwesens merkwürdigerweise der zur Einrichtung 
der kleve-märkischen Domänen verordneten Kommission aufgetragen 
und ihr als Sachverständiger auf Görnes Antrag der kurmärkische 
Zollkontrolleur Wolmstädt zugeschickt.“) 
Dieser fand bei genauer Untersuchung der Rheinzollverwaltung 
alles ganz anders wie in der Kurmark mit ihrem exakten Verfahren: 
er übersah wohl den für das ganze Rheinzollwesen so eigentüm— 
lichen Umstand, daß dieses bei seiner ungeheuerlichen Steigerung 
nur durch weitgehende Nachsicht bestehen konnte, da es bei genauer 
Handhabung den Handel unmöglich gemacht hätte. Seine Vorschläge 
gingen nun im wesentlichen dahin, daß die Schiffsladungen und 
die Holzflöße genau visitiert und nachgemessen werden müßten, dah 
der Zoll- und Lizentinspektor häufig kontrollieren, und daß eine 
General-HZollverfassung wie in der Kurmark mit genau abgegrenzten 
Zolle und Lizentdistrikten und mit Nebenzöllen eingerichtet werden 
) So waren im höchsten Zoll zu Lobith unter anderen die von Tiel ganj 
die von Nimwegen halb frei. Kurköln protestiert 30. August 1717 gegen dieb 
Begünstigung, wodurch der freie Handel wenigen zugewendet werde. 
2) R. 34 n. 37 IV. Vgl. Bd. J, S. 484. Desgl. Aktenstücke Nr. 2 
Auch die Schiffer der 1717 zwischen Duisburg und Amsterdam nach Vereinbarum 
beider Städte eingerichteten Beurt (Marktschiff) fahrt baten 1719 um milden 
Behandlung in den Zöllen (Duisburg Stadt-A.) 
3) 4. Februar 1719 (Aktenstücke Nr. 31). 
Y Kgl. Verordnung vom 7. April 1720. (Nicht vorhanden.)
	        
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