Erster Teil.
blieben in Köln und Amsterdam liegen und weigerten sich zu fahren,
wenn nicht entweder die Taxen heruntergesetzt würden, oder bei
Examination der Ladung ohne rigueur verfahren werde.“)
Daher ist es alsbald so eingerichtet worden, wie auch die Kom—
mission schon vorgeschlagen hatte, daß die Schiffer die Ladung nicht
anbedingt spezifizieren mußten, sondern nur, wenn sie es nicht taten,
den Anspruch auf Erlaß von * bzw. / verlieren und in allen
Zollstätten genau visitiert werden sollten.) Wer aber freiwillig
angab, sollte, selbst wenn die Besichtigung die Angabe als viel zu
niedrig erwies, für das Verschwiegene nicht mit Konfiskation bestraft,
sondern dennoch mit Abzug von !z passiert werden. Man traute
jedoch diesem nur mündlich kundgegebenen Entgegenkommen nicht,
so lange das Reglement ein anderes bestimmte. Die rheinischen
Kurfürsten beschlossen, zuerst einzeln bei Preußen und dann, wenn
das nicht helfe, gemeinsam beim Kaiser Vorstellung zu tun. Die
Geldernsche Rechenkammer aber führte nun eine ebenso genaue Ver—
zollung ein, was um so mehr Anlaß gab, die Güter über Land zu
führen. In den holländischen Zeitungen entstand großer Lärm,
daß der Handel sich verliere, weil die Rheinfahrt wegen der klevi—
schen Zölle gemieden, und alles auf der Achse von Mülheim nach
Arnheim befördert werde.s) Die Generalstaaten beschwerten sich
wiederholt, sie wandten sich auch an die anderen Rheinstände, da
dem Stromhandel nur durch starke Moderation zu helfen sei.
Die genaue Deklaration der Frachtladungen, die allgemein
als unmöglich bezeichnet wurde, ist noch in demselben Jahre ganj
abgeschafft, die Beamten sind angewiesen worden, die Anschläge
nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Dagegen blieb die
Bericht der kurköln. Lizentbeamten zu Kaiserswerth, 28. Juni 1721
Düsseldorf St.⸗A. Kurköln II Ba 14); des Gesandten v. Meinertzhagen, Haag,
iß. Juli 1721 (R. 84 n. 276).
2) Bericht von Kaiserswerth, 15. Juli 1721 (Düsseldorf Kurköln II.
Ba 14.
8) Reskript an das klevische Kommissariat, 26. August 1721: Uns befremdet
sehr, daß Ihr Uns bisher nicht das geringste davon gemeldet; unverzüglich
gründlichen Bericht zu erstatten. (Gen.Dir. Kleve Tit. 81 Nr. 1.)
) Die Vorstellungen dagegen erfolgten von Juli bis September 1721.
Stenerrat Küster meldet, Wesel, 14. September 1721: Jetzt soll der neue Zol
etwas verringert sein, und die Schiffer wieder zu fahren anfangen.