Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Generalrolle für die Weserzölle. 
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Anderseits durften aber auch keine unzulässigen Freiheiten, 
keine Nachlässe für Unglück, kein Douceur für die erste Fahrt ge— 
währt werden. Die Schiffer mußten die Frachtbriefe der Kaufleute 
über die geladenen Güter vorzeigen und selbst ein schriftliches Ver— 
zeichnis von allem, was dort und was unterwegs zu- oder ausgeladen 
war, einreichen. Dazu kam die Visitierung durch möglichst genauen 
Augenschein, die Behältnisse aber durften nur eröffnet werden, wenn 
starke Vermutung einer Defraudation vorlag. Es durften nur ge— 
druckte und versiegelte Zollzettel mit Spezifikation aller Stücke 
erteilt werden, und für jede Unordnung mil diesen Zetteln waren 
empfindliche Geldstrafen festgesetzt. Die Zöllner wurden streng 
oerpflichtet, für Beförderung des Kommerziums und Abstellung von 
allem, was die Zollintraden schmälern könne, zu sorgen; sie durften 
dagegen keine Handlung, Kaufmannschaft und Wirtschaft, die das 
Kommerzium auf der Weser konzernierte, treiben, die Bedienten bei 
einem Zollamt sollten auch nicht verwandt oder verschwägert sein. 
Für die Weserzölle wurde zugleich nach kurmärkischem Muster 
eine genaue Abgrenzung der Distrikte bestimmt.) In Vlotho mußte 
alles, was dort ausgeladen wurde, verzollt werden, in den 3 anderen 
Zöllen nach bisheriger Observanz nicht das, was im Nachbarzoll 
schon verzollt war. 
Die Gestaltung des Weserzollwesens aber blieb unbefriedigend. 
Auf der kleinen Strecke lagen 4 Zölle und verur'achten der Schiff— 
fahrt viel Aufenthalt und Plackerei; der Vorteil war dagegen gering, 
da Nachlässigkeit und Hinterziehungen der Zollbeamten nicht auszu— 
rotten waren. Zudem war es ein Übelstand, daß an dem wichtigsten 
Verkehrspunkte, Minden, keine Zollstätte sich befand. Daher wurde 
ein Vorschlag des Zolldirektors Bonorden, daß der Durchgangs— 
Zolldistrikte Grenzen 
— hannoversche Grenze 
Schlüfsselburg 
Buchholz 
Petershagen * 
Hausberge 
VBlotho 
8 
— 
Rehme 
Lippesche Grenze
	        
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