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Erster Teil.
verkehr nur in den beiden Eckzöllen Vlotho und Schlüsselburg
visitiert und verzollt, die Mittelzölle Hausberge und Petershagen
aber aufgehoben, und, was hier aus- und eingeladen wurde, durch
die Akziseümter besorgt, dafür aber in Minden eine Kontrollstelle
für alle Schiffe geschaffen werden solle, im Mai 1734 vom General-—
Direktorium nachdrücklich befürwortet und gebilligt. Als man aber
an die wirkliche Einrichtung gehen wollte, stellten sich allerlei Be—
denklichkeiten heraus, und der Verkehr schien statt einiger Unbequem—
lichkeiten, an die er nachgerade gewöhnt war, neue einzutauschen,
über die große Klagen zu erwarten waren. Ja es war dann auch
zu befürchten, daß Hannover zugleich die geschehene Egalisierung
der Zollrollen anfechten werde. Auch besorgte die Kammer, daß
die neuen Städtchen Hausberge und Petershagen in der Konsumtion
leiden würden. Daher beschloß man es im alten Stande zu lassen,
der neue Zollkontrolleur in Minden aber, der seinen Posten schon
längst mit Rekrutengeld erkauft hatte, erhielt Anwartschaft auf
einen andern.“)—
Die interterritorialen Streitigkeiten wegen der Weser-Schiff—
fahrt setzten sich auch nach der Konferenz von Hameln?) fort.
Hannover beschwerte sich über das Ausmessen des von Münden
herabgeschifften Korns zu Minden, Preußen, daß Hameln kein
Brennholz passieren lasse u. dgl. m.; beide schoben sich die Schuld
an dem schlechten Stande des Weserhandels zu, richteten aber auch
drohende Schreiben nach Bremen wegen ungebührlicher Auflagen,
Verbot des Gästehandels, Preisvereinigung der Brauer wider die
oberländischen Kaufleute u. a.s) Die Mindener Räte schlugen sogar
Repressalien gegen Bremen vor, diese Stadt bestritt die Anschuldi—
gungen entschieden und wies darauf hin, daß sie den Elsflether
Zoll herabgesetzt) und die Zollpacht aufgehoben habe. Wegen der
i Kal. Reskript 5. Oktober 17385 (Gen.Dir. Minden-Ravensberg 78, 1,2)
Dafür wurde 29. Oktober eingeschärft, daß die Zolleinnahme mit mehr Akkuratesse
und Fleiß als bisher verrichtet werde.
N Vgl. Bd. J, S. 495 f.
) Hannov. Geh. Räte an Regierung zu Minden, 28. Mai; Schreiben
von Berlin nach Bremen 80. Juni. Antwort 24. Juli 1714 (Münster, St.A.
stammer Minden II, 54).
9 Die Mindensche Kammer wird 13. März 1728 beauftragt, sich genau
zu erkundigen, ob die Minden-Ravensbergschen Untertanen bisher ungekränkt die