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Erster Teil.
erhielt er das Monopol für den Salz- und den Leinsamenhandel,
letzteres wurde jedoch schon im nächsten Jahre infolge der Klagen
der eingesessenen Landbewohner aufgehoben. Da er nun in Bremen
die Preise für Holz infolge seines Monopols steigerte, so be—
gegnete ex hier starken Anfeindungen, und die Streitigkeiten be—
gannen aufs neue. Um einer Klage Bremens beim Reichshofrat
zuvorzukommen, wurde von Berlin aus gegen Ende 1718 ein Prozeß
wider diese Stadt beim Reichskammergericht wegen unrechtmäßigen
Stapelzwangs und übermäßiger Abgaben eingeleitet; zu diesem Vor—
gehen war man offenbar dadurch ermutigt worden, daß man im
Frühjahr dieses Jahres mit einer Klage bei demselben Gericht
wider Lübeck wegen verweigerter Durchfuhr Erfolg gehabt hatte.)
Mit Bremen ging es nicht so glücklich, Preußen hat selbst den
Prozeß sehr lässig betrieben,“) das Urteil erfolgte erst 28. März 1749
und hat, obwohl es für Minden günstig lautete, seinen Stapel und
m allgemeinen auch das Recht der freien Vorbeischiffung bei Bremen
anerkannte, an den bestehenden Verhältnissen fast nichts geändert,
zumal da Mindens Handel nur sehr unbedeutend war.
Währenddessen kamen noch mehrere Streitigkeiten vor. Als
in Bremen Kulenkampsches Klappholz beschlagnahmt wurde, ordnete
Preußen Repressalien an, hob sie aber bald wieder auf, da Ravens⸗
berg selbst in der Leinsamenzufuhr Schaden litt.s) Ja, da auch
Hannover Schwierigkeiten machte, so wurde das Holzmonopol bie
auf den dreitägigen Stapelzwang aufgehoben, und selbst das An—
erbieten des Kulenkamp, für die Wiederherstellung 400 Tlr. jährlich
zur Akzise zu entrichten, wurde 1721 abgewiesen, da der zu er—
wartende Schaden größer sein werde; 1725 wurde es jedoch in
zewissem Sinne erneuert, wogegen jener die Wetzlarer Prozeßkosten
auf sich nahm. Anderseits war im Januar 1723 einigen Bremer
Kaufleuten gegen Lieferung langer Kerls die freie Vorbeischiffung
oon Brenn- und Stabholz bis zu einer erheblichen Menge zuge—
standen worden.
Näheres in Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte, Bd. 11
1909, S. 374 ff.
2) Die preußische Triplik auf die Bremische Duplik vom November 1720
wurde erst im Juli 1732 fertiggestellt.
3) Reskripte an die Mindische Regierung 9. Januar und 27. April 1720