Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Das magdeburgische Landzollwesen. 
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die Fuhrleute lieber über Bernburg, Nienburg oder Rosenburg, und 
am letzteren Orte gingen mehr Frachtwagen durch als auf der 
großen Straße über Kalbe, weil da drei brandenburgische Zölle 
weniger berührt, und 7 Gr. vom Gespann erspart wurden. Die 
Zollstätten waren unter der brandenburgischen Herrschaft gewaltig 
oermehrt worden. Im Kernlande des Herzogtums, im Holzkreise 
war, wie die Ritterschaft klagte, fast kein Dorf mehr übrig, wo 
nicht Zöllner bestellt und Zoll erhoben wurde, wenn nur die geringste 
Holz⸗- und sonstige Fuhre durchging. Wenn dies nun auch alles 
Nebenzölle waren — bis 1721 waren sie auf 88 vermehrt — und 
somit eigentlich keine vermehrte Zollbelastung bedeuteten, so kam es 
doch oft vor, daß der Zoll mehrmals gefordert wurde, und mindestens 
gaben sie Gelegenheit zu Aufenthalt, harten Prozeduren und Exak— 
tionen der Zöllner.') Ja in dem kleinen Saalekreis war eine drei— 
malige Verzollung für alle durchfahrenden Fuhrleute Observanz 
geworden, einmal im Hauptgeleit mit höheren Sätzen zu Halle und 
in zwei Nebengeleiten (Könnern oder Sieglitz und Bruckdorf für 
die Hamburger, Niemberg und Metleben für die Berliner Passage), 
desgleichen war der größte Zolldistrikt des Holzkreises, Neu— 
haldensleben, jetzt in drei Unterbezirke eingeteilt, und es wurde in 
jedem besonders erhoben. 
Seit 1713 wurde auch die Verzollung schärfer angewendet. 
Nach altem Landesbrauch und der Polizeiordnung von 1680 waren 
Dinge, die nicht lucri und commercii causa, sondern zum unent— 
behrlichen Gebrauch im Haushalt oder zum Bau angeschafft oder 
von den Äckern gewonnen wurden, zollfrei. Nun wurde aber, wie 
die Stände 1718 klagten, der Zoll mit großem rigueur eingefordert 
von Brennholz und Stroh im Verkehr inner Landes (1 Gr. vom 
übernommen, es in einen richtigen Warenzoll umgewandelt und eine große Zoll— 
rolle unterm 15. Juli 1716 da eingeführt. Der ursprünglich allein erhobene 
Salzzoll war von 1Pf. vom Stück oder 6 Pf. vom Pferd auf 2 Pf. vom 
Stück und 6 Pf. vom Pferd gesteigert. 
i) Die Wolfenbüttelschen Räte schrieben 2. November 1716 an die Hanno— 
berschen: Zu Harbke sei vor einigen Jahren unter dem anfänglich gebrauchten 
Prätert eines Wege- oder Brückengeldes ein ordentlicher Zoll auf der rechten 
delmstedter Heerstraße angelegt worden und werde von allen durchgehenden 
Fuhren mit aller Schärfe erhoben. — Die Hannoverschen waren bereit, mit jenen 
gemeinsam Vorstellungen dagegen zu machen.
	        
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