ff
n.
ie
ie
ich
en
a8
chi
en.
zür
zen
da
zuf
gab
che
lze
Jen
dem
zurch
eder
vwinn
nom
and
12
age⸗
auch
ering
pPf.
Wein
rohe
Mund
wentl⸗
n 1
gepad
x das
Atund
Das magdeburgische Landzollwesen.
111
die Fuhrleute lieber über Bernburg, Nienburg oder Rosenburg, und
am letzteren Orte gingen mehr Frachtwagen durch als auf der
großen Straße über Kalbe, weil da drei brandenburgische Zölle
weniger berührt, und 7 Gr. vom Gespann erspart wurden. Die
Zollstätten waren unter der brandenburgischen Herrschaft gewaltig
oermehrt worden. Im Kernlande des Herzogtums, im Holzkreise
war, wie die Ritterschaft klagte, fast kein Dorf mehr übrig, wo
nicht Zöllner bestellt und Zoll erhoben wurde, wenn nur die geringste
Holz⸗- und sonstige Fuhre durchging. Wenn dies nun auch alles
Nebenzölle waren — bis 1721 waren sie auf 88 vermehrt — und
somit eigentlich keine vermehrte Zollbelastung bedeuteten, so kam es
doch oft vor, daß der Zoll mehrmals gefordert wurde, und mindestens
gaben sie Gelegenheit zu Aufenthalt, harten Prozeduren und Exak—
tionen der Zöllner.') Ja in dem kleinen Saalekreis war eine drei—
malige Verzollung für alle durchfahrenden Fuhrleute Observanz
geworden, einmal im Hauptgeleit mit höheren Sätzen zu Halle und
in zwei Nebengeleiten (Könnern oder Sieglitz und Bruckdorf für
die Hamburger, Niemberg und Metleben für die Berliner Passage),
desgleichen war der größte Zolldistrikt des Holzkreises, Neu—
haldensleben, jetzt in drei Unterbezirke eingeteilt, und es wurde in
jedem besonders erhoben.
Seit 1713 wurde auch die Verzollung schärfer angewendet.
Nach altem Landesbrauch und der Polizeiordnung von 1680 waren
Dinge, die nicht lucri und commercii causa, sondern zum unent—
behrlichen Gebrauch im Haushalt oder zum Bau angeschafft oder
von den Äckern gewonnen wurden, zollfrei. Nun wurde aber, wie
die Stände 1718 klagten, der Zoll mit großem rigueur eingefordert
von Brennholz und Stroh im Verkehr inner Landes (1 Gr. vom
übernommen, es in einen richtigen Warenzoll umgewandelt und eine große Zoll—
rolle unterm 15. Juli 1716 da eingeführt. Der ursprünglich allein erhobene
Salzzoll war von 1Pf. vom Stück oder 6 Pf. vom Pferd auf 2 Pf. vom
Stück und 6 Pf. vom Pferd gesteigert.
i) Die Wolfenbüttelschen Räte schrieben 2. November 1716 an die Hanno—
berschen: Zu Harbke sei vor einigen Jahren unter dem anfänglich gebrauchten
Prätert eines Wege- oder Brückengeldes ein ordentlicher Zoll auf der rechten
delmstedter Heerstraße angelegt worden und werde von allen durchgehenden
Fuhren mit aller Schärfe erhoben. — Die Hannoverschen waren bereit, mit jenen
gemeinsam Vorstellungen dagegen zu machen.