Niedergang des Magdeburger Elbhandels. 123
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Hanf, Garn, Leinwand, Tabak u. a. wurden gar nicht mehr auf
der Elbe verschifft, da es hier teurer kam als zu Lande.) Um
dem Handel wieder aufzuhelfen, sei unbedingt nötig, die Zölle zu
mindern, die Lizenten ganz abzuschaffen und die Spezies auf Zwei—
drittelstücke zu setzen, welchem Beispiel Hannover und Mecklenburg
bald folgen würden, wie sie zu Lenzen erklärt hatten. An den
Lenzer Lizenten hätten sich bisher alle Traktate zerschlagen, bei ihrer
Abschaffung aber würden auch die übrigen vorgeschlagenen Ver—
besserungen auf einmal zu Stande gebracht werden, und da dann
auch die fremden Zollinhaber *4, nachlassen wollten, würde dies
Geld im Lande bleiben. Dann könnten Getreide und Stückgüter
wieder auf die Elbe gebracht, und der Handel nach Magdeburg ge—
zogen werden, und dessen Anwachs werde das ersetzen, was der
König scheinbar verliere; unterbleibe aber die Reform, so würden
Zoll, Lizent und Akzise zugleich verloren gehen, und Magdeburg
eine wüste Stadt werden. Wenn England für den Kornhandel
sogar Prämien — 18 Tlr. für die Last Weizen, 12*,, für Roggen,
9 für Gerste — gebe, könnten hier wenigstens die übermäßigen
Lasten gelindert werden. Der Magistrat erinnerte auch noch an
die Erhöhung des Zolls zu Wittenberge, und daß auf der Havel
seit kurzem das Schiffpfund Blei zu 280 statt 330 Pfd. gerechnet
werde, wie auch auf der Elbe, während in den Landzöllen 330 Pfd.
üblich war.“)
Die drei Hauptanliegen des Magistrats wurden sehr kühl
abgefertigt:)) Wegen Verminderung der Elbzölle und Reduzierung
iy Vgl. Bd. J, S. 269 f.; auch die Klage, daß der Heringshandel sich nach
Braunschweig verzogen, wird hier und noch öfters wiederholt. Nach einer Vor—
stellung vom 18. September 1726 sind Blech und blaue Farbe jedoch erst seit
5 Jahren von der Elbe abgekommen, denn ein Fäßchen Blech könne um 6i/ Gr.
wohlfeiler zu Land als zu Wasser nach Lüneburg geschafft werden.
2) Dies war nach Bericht der kurmärkischen Amtskammer vom 22. Juni
1714 auch durchaus der alten Rolle entsprechend, und die Beschwerde um so weniger
gegründet, als in der neuen Rolle von 1718 das Blei von 2. und U!/, auf
u Gr. herabgesetzt war.
8) Resolution an Magistrat, Berlin, 25. Juli 1714. (Ausf., gez. Kameke,
Creutz, Kraut, Witte, Kramer. Magdeburg Stadt-A. C. 69, Vol. IV.) Das General—-
Kommissariat hatte nur in einer Sache sein Gutachten abgegeben und unterm
27. Juni dringend empfohlen, dem Magdeburger Rat die ganz zu Unrecht ent—