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Erster Teil.
des Speziesgeldes auf /- oder */3-Stücke komme es auf der übrigen
Elbzollherrschaften Einwilligung mit an, und werde S. K. M., im
Falle jene dazu resolvieren sollten, sich solches nicht entgegen sein
lassen, indessen müsse der Magistrat sich so lange gedulden, bi
deshalb ein gemeinsamer Schluß gemachet werden könne. Zu Ab—
stellung des Lizents aber wolle S. K. M. sich gar nicht verstehen.
Der Magistrat bat nochmals das General-Finanzdirektorium,
die Aufmerksamkeit des Königs darauf zu richten, wie auf ein
florissantes Elbkommerzium das Interesse dieser Provinzen und die
Wohlfahrt der Stadt sich gründe, und erklärte sich zu etwaigen
mündlichen Informationen durch Deputierte bereit. Er wurde abet
beschieden, daß es bei voriger Resolution verbleibe, und daß es zu
des Magistrats Willkür gestellt werde, was er dieserwegen ferner
tun wolle.)
Die Stadt entschloß sich nun in ihrer wirklichen Bedrängnis
zu einem ganz neuen Schritt: sie wollte selbst die Zustimmung der
anderen Interessenten erwirken und sandte daher mit Königliche
Genehmigung den Bürgermeister Köpke schon am 27. August an
den Hannoverschen Hof. Dieser brachte bei der Geheimen Kammer
mündlich und schriftlich das Anliegen vor, daß die auf der Lenzer
Konferenz zu Verbesserung des Elbhandels vereinbarten Punkte!
zogenen 4 Gr. vom ausgehenden Wispel Getreide so lange wieder zu lassen, bi
eine Generalreduktion der Elbzölle geschehen möchte. (Gen.-Dir. Magdeburg
Tit. 181, Nr. 1) Vgl. Bd. J, S. 281f.
1) Magistrat 30. Juli, General⸗-Finanzdirektorium 9. August 1714.
MAls solche bezeichneten sie:
1. daß alle Zollrollen gedruckt und publiziert,
2. eine Visitations- und Gebindeordnung veäifertigt,
3. Kommandantengeld, Kornverneuerung, Schiffs- und Floßzoll, Schifisgeleit
überall abgestellt,
4. Schiffs- und Namensverneuerung und Akzidentien moderiert,
6. keine Zölle verpachtet noch Bedienungen verkauft werden sollten;
3. daß der Zoll auf Bier, Wein, Branntwein, Essig, Ole, Butter, Käse, Talh
Wachs, Lichte, Tran, Fischwaren, Stärke, Tabak, Arsenik, Zucker, Syrup
Landwein, Rosinen, Korinthen, Brasilholz, Schmack, Getreide, Grütze, Hanf
Teer, Pottasche, Salpeter, Stahl, Zinn, Wolle, Baumwolle, Seidenwaren
Tücher, Leder und Juchten um 1, nachgelassen werde;
vom Bankogeld :/, wie Preußen, oder /0, wie Hannover erklärt habe. in
Dritteln ohne Agio genommen werde.
Vgl. Bd. J, S. 279f.
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