Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
des Speziesgeldes auf /- oder */3-Stücke komme es auf der übrigen 
Elbzollherrschaften Einwilligung mit an, und werde S. K. M., im 
Falle jene dazu resolvieren sollten, sich solches nicht entgegen sein 
lassen, indessen müsse der Magistrat sich so lange gedulden, bi 
deshalb ein gemeinsamer Schluß gemachet werden könne. Zu Ab— 
stellung des Lizents aber wolle S. K. M. sich gar nicht verstehen. 
Der Magistrat bat nochmals das General-Finanzdirektorium, 
die Aufmerksamkeit des Königs darauf zu richten, wie auf ein 
florissantes Elbkommerzium das Interesse dieser Provinzen und die 
Wohlfahrt der Stadt sich gründe, und erklärte sich zu etwaigen 
mündlichen Informationen durch Deputierte bereit. Er wurde abet 
beschieden, daß es bei voriger Resolution verbleibe, und daß es zu 
des Magistrats Willkür gestellt werde, was er dieserwegen ferner 
tun wolle.) 
Die Stadt entschloß sich nun in ihrer wirklichen Bedrängnis 
zu einem ganz neuen Schritt: sie wollte selbst die Zustimmung der 
anderen Interessenten erwirken und sandte daher mit Königliche 
Genehmigung den Bürgermeister Köpke schon am 27. August an 
den Hannoverschen Hof. Dieser brachte bei der Geheimen Kammer 
mündlich und schriftlich das Anliegen vor, daß die auf der Lenzer 
Konferenz zu Verbesserung des Elbhandels vereinbarten Punkte! 
zogenen 4 Gr. vom ausgehenden Wispel Getreide so lange wieder zu lassen, bi 
eine Generalreduktion der Elbzölle geschehen möchte. (Gen.-Dir. Magdeburg 
Tit. 181, Nr. 1) Vgl. Bd. J, S. 281f. 
1) Magistrat 30. Juli, General⸗-Finanzdirektorium 9. August 1714. 
MAls solche bezeichneten sie: 
1. daß alle Zollrollen gedruckt und publiziert, 
2. eine Visitations- und Gebindeordnung veäifertigt, 
3. Kommandantengeld, Kornverneuerung, Schiffs- und Floßzoll, Schifisgeleit 
überall abgestellt, 
4. Schiffs- und Namensverneuerung und Akzidentien moderiert, 
6. keine Zölle verpachtet noch Bedienungen verkauft werden sollten; 
3. daß der Zoll auf Bier, Wein, Branntwein, Essig, Ole, Butter, Käse, Talh 
Wachs, Lichte, Tran, Fischwaren, Stärke, Tabak, Arsenik, Zucker, Syrup 
Landwein, Rosinen, Korinthen, Brasilholz, Schmack, Getreide, Grütze, Hanf 
Teer, Pottasche, Salpeter, Stahl, Zinn, Wolle, Baumwolle, Seidenwaren 
Tücher, Leder und Juchten um 1, nachgelassen werde; 
vom Bankogeld :/, wie Preußen, oder /0, wie Hannover erklärt habe. in 
Dritteln ohne Agio genommen werde. 
Vgl. Bd. J, S. 279f. 
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