Fortdauernde Handelsbeschwerden. 127
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schaft an, daß sie selbst es fast nicht begreifen könnten. Alles
stimmte überein, daß Braunschweig einen großen Teil des Magde—
burger Verkehrs an sich gezogen habe. Aber selbst in Eisleben
kam seit etwa 1715 eine starke Niederlage auf, und es wendeten sich
in bedrohlicher Weise die Landfuhren aus den oberen Landen dahin.
Der Elbhandel hatte außer durch die hohen Zölle auch durch
einige in Lenzen vorgenommene Arrestationen einen starken Stoß
bekommen, für die Landzufuhr wurde die exzessive gewaltsame
Werbung als verhängnisvoll bezeichnet, denn kein gesunder starker
Mensch wage sich zur Stadt, im Gegenteil seien die altstädtischen
Handwerksgesellen von 1712 bis 1717 von 1946 auf 835 zurück—
gegangen.) Auch über den Verfall des Brauwesens wurde viel—
fältige Klage erhoben.
Der König befahl 12. Dezember 1715 dem Kommissariat
nochmals über die Ursachen der beklagten großen Not Protokolle
nufzunehmen und zu berichten. Die eingesandten Berichte und Vor—
tellungen kamen jedoch nicht zum Vortrag beim König und waren
aachher nicht mehr zu finden. Inzwischen klagte die Stadt, es sei
mit dem Verfall des Handels aufs äußerste gekommen, und sie
werde bald ganz ruiniert sein, wenn nicht mit mehr Ernst und
chleunigst geholfen werde. Aber die beiden Berliner Oberbehörden
kamen auch jetzt überein, daß man nicht wagen dürfe, dem König
durch Verminderung der Elbzölle und Abschaffung des Lizents eine
so importante Revenue zu vergeben, ohne gewiß versichert zu fein,
daß dem Handel dadurch aufgeholfen, und der König somit ent—
chädigt werden könne. Daher blieb es bei den bisherigen Ent—
cheidungen, nur wegen Abstellung der neuen Niederlage zu Eisleben
wurde die Amtskammer ermächtigt, unter Umständen eine Konferenz
mit den sächsischen Bedienten zu suchen.?)
So war gar keine Aussicht, eine Erleichterung in den Elb—
zöllen zu erlangen, und bei den Revisionen und Neutarifierungen,
i) Aus einem Gutachten des Kaufmanns Joh. Köppe, 1714: Wenn die
Stadt in Handlung florieren soll, so muß der Soldat nicht herrschen, und kann
o eine starke Garnison und immerwährende Werbung bei Handlung nicht be—
ehen. (Magdeburg Stadt-A. B. 18.)
2) Vorstellung des Magistrats v. 31. Mai 1717; Resolution vom 10. Juli
1717. (Gen-Dir. Maadeburg 181, 1.)