Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Fortdauernde Handelsbeschwerden. 127 
4 
9 
r 
J. 
g 
tẽ 
ttf 
al 
iß 
uͤt 
J. 
7⸗ 
N⸗ 
oel 
nit 
B— 
IV 
, 
schaft an, daß sie selbst es fast nicht begreifen könnten. Alles 
stimmte überein, daß Braunschweig einen großen Teil des Magde— 
burger Verkehrs an sich gezogen habe. Aber selbst in Eisleben 
kam seit etwa 1715 eine starke Niederlage auf, und es wendeten sich 
in bedrohlicher Weise die Landfuhren aus den oberen Landen dahin. 
Der Elbhandel hatte außer durch die hohen Zölle auch durch 
einige in Lenzen vorgenommene Arrestationen einen starken Stoß 
bekommen, für die Landzufuhr wurde die exzessive gewaltsame 
Werbung als verhängnisvoll bezeichnet, denn kein gesunder starker 
Mensch wage sich zur Stadt, im Gegenteil seien die altstädtischen 
Handwerksgesellen von 1712 bis 1717 von 1946 auf 835 zurück— 
gegangen.) Auch über den Verfall des Brauwesens wurde viel— 
fältige Klage erhoben. 
Der König befahl 12. Dezember 1715 dem Kommissariat 
nochmals über die Ursachen der beklagten großen Not Protokolle 
nufzunehmen und zu berichten. Die eingesandten Berichte und Vor— 
tellungen kamen jedoch nicht zum Vortrag beim König und waren 
aachher nicht mehr zu finden. Inzwischen klagte die Stadt, es sei 
mit dem Verfall des Handels aufs äußerste gekommen, und sie 
werde bald ganz ruiniert sein, wenn nicht mit mehr Ernst und 
chleunigst geholfen werde. Aber die beiden Berliner Oberbehörden 
kamen auch jetzt überein, daß man nicht wagen dürfe, dem König 
durch Verminderung der Elbzölle und Abschaffung des Lizents eine 
so importante Revenue zu vergeben, ohne gewiß versichert zu fein, 
daß dem Handel dadurch aufgeholfen, und der König somit ent— 
chädigt werden könne. Daher blieb es bei den bisherigen Ent— 
cheidungen, nur wegen Abstellung der neuen Niederlage zu Eisleben 
wurde die Amtskammer ermächtigt, unter Umständen eine Konferenz 
mit den sächsischen Bedienten zu suchen.?) 
So war gar keine Aussicht, eine Erleichterung in den Elb— 
zöllen zu erlangen, und bei den Revisionen und Neutarifierungen, 
i) Aus einem Gutachten des Kaufmanns Joh. Köppe, 1714: Wenn die 
Stadt in Handlung florieren soll, so muß der Soldat nicht herrschen, und kann 
o eine starke Garnison und immerwährende Werbung bei Handlung nicht be— 
ehen. (Magdeburg Stadt-A. B. 18.) 
2) Vorstellung des Magistrats v. 31. Mai 1717; Resolution vom 10. Juli 
1717. (Gen-Dir. Maadeburg 181, 1.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.