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Erster Teil.
die 1717-20 in den magdeburgischen Elbzöllen und 1719,20 im
Lenzer Lizent stattfanden, war kein Gedanke daran, eine Herab—
setzung damit zu verbinden. Ja, eine starke neue Beschwerung
kam hinzu, indem die Elbzölle zu Aken, Jerichow und Sandau 1720
dann auch die zu Mühlenvogtei und Tangermünde an den Dessauer
Hofjuden Elias Moses Wolff verpachtet wurden. Die Magdeburger
hatten sich erst 1715 gegen die Verpachtung einiger Landzölle
(Wolmirstedt und Kalbe) gewendet, denn jede Verpachtung schädige
den Handel, weil die Zölle dabei stets so hoch angeschlagen würden,
als sie getragen hatten, und der Pächter doch dazu verdienen wolle,
Außerdem nähmen ihnen die Pächter die alten Zollfreiheiten. Die
Zollverpachtung, die unter Friedrich Wilhelm J. wieder in großem
Umfang durchgeführt wurde, widersprach auch den unter dem
Großen Kurfürsten erkannten Grundsätzen und den Elbrezessen von
1672 und 1685. Wider den vom Dessauer Elbzoll her bereits
gefürchteten Juden Wolff) erhoben sich auch sogleich die ärgsten
Beschwerden. Das schlimmste aber war, daß diese Verpachtung zu
Mißhelligkeiten mit den benachbarten Elbstaaten Sachsen und Hannover
führte. Ja für Kurhannover wurde dies nun der unmittelbare Anlaß,
gegen die brandenburgischen Elbzollübergriffe tätlich vorzugehen.
Mit Hannover waren schon unter der vorigen Regierung
Zolldifferenzen im Schnackenburger Gebiet vorgefallen, es herrschte
jetzt bei den gereizten persönlichen Beziehungen noch weniger guter
Wille, diese kleinlichen, aber scharfen Häudel gütlich zu erledigen.
Die Lenzener Zollbedienten forderten den neuen Kornzoll von Ge—
treide, das elbabwärts kam und zu Schnackenburg ausgeschifft wurde,
also den Lenzener Geleitsbezirk nicht berührte. Schon 1707 hatte
Hannover mit Repressalien gedroht, 1716 forderte es wieder Ersah
für den sogar zweimal, in Wittenberge und in Lenzen, geforderten
Kornzoll, aber wenn dies auch versprochen wurde, so wurden wit
der Rückerstattung Schwierigkeiten gemacht.) Im Jahre 1718
aber begann Preußen den hannöverschen Nachbar durch eine
Politik der Nadelstiche zu reizen, die offenbar persönlicher Verärge
rung entsprungen ist. Man erhob wieder den vorher umstrittenen
i) Vgl. Bd. J, S. 286.
2) Hannover St.-A., Des. 9, Landdrostei Lüneburg, Gen. Zolls. Nr. 9