Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Streitigkeiten mit Hannover. 
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Holtorfschen Zoll,) man versagte dem hannöverschen Hofe einen 
aachgesuchten Freipaß, man achtete die dem Minister v. Bernstorff 
als Besitzer des Hauses Gartow zustehende Zollfreiheit nicht mehr. 
In den beiden erstgenannten Angelegenheiten mußte Preußen bald 
nachgeben. Sein Vorgehen wider die Fürstengutsfreiheit war um 
so unvorsichtiger, da es von dieser ungleich größere Vorteile hatte, 
und Hannover deshalb schon daran gedacht hatte, sie zu kündigen. 
Georg J. ließ nun auch einfach erklären, daß er durch die preußische 
Weigerung die bisherige Observanz der Fürstengutsfreiheit für er— 
loschen erachte. In Berlin besann man sich darauf schnell, erteilte 
den verweigerten Paß freiwillig mit vielen Entschuldigungen und 
fügte, als er in Hannover nach einigem Zögern angenommen wurde, 
eine allgemeine Deklaration?) hinzu, worauf Hannover nur mündlich 
erklärte. man wolle es beim Alten lassen. 
Auf die temperamentvolle Wiedereinführung des Holtorfschen 
Nebenzolls im März 1718 ließ Hannover wiederum die preu— 
zischen Untertanen in den lüneburgischen Zöllen dem doppelten 
Zoll unterwerfen. Auch dies endigte mit einem Rückzug Prenßens, 
denn in einem Nebentraktat vom 4. August 1719 wurden die 
drei altmärkischen Dörfer Holtorf, Capern und Gummern an 
Hannover abgetreten, damit der Nebenzoll endgültig aufgehoben 
und die lüneburgische Enklave Schnackenburg mit ihrem Haupt— 
lande verbunden.ꝰ) 
Es haben dann auf Klagen der Schiffer die hannoverschen 
Räte wider die Verpachtung der Elbzölle mehrere Vorstellungen 
nach Berlin gerichtet, da sie den Rezessen von 1672 und 1686 
zuwiderlaufe, und als jene und auch die mit dem preußischen Ge— 
jandten v. Wallenrodt in London geführten Verhandlungen ver— 
geblich blieben, wandte sich Georg J. in energischen Ton an 
Friedrich Wilhelm J. Dieser antwortete, die Pächter seien an die 
bekannten und öffentlich aushängenden Zollrollen und an scharfe 
Vorschriften gebunden, so daß von ihnen keine Exzesse zu befürchten 
seien. und bat die Beschwerden einzeln anzugeben. Der König 
iy Restkript an die kurmärkische Kammer, 4. März 1718 (Ausf. ggez. Kameke. 
sKal. Haus-A. Mes. 270). VBgl. Bd. J, S. 701. 
) Vom 1. Mai 1719. WVgl. Aktenstücke Nr. 86. 
9) Löwe, Staatsverträge Nr. 32. Vgl. auch Mylius IV. J. JI, Anhang 22. 
Acta Borussien. Haudels-, Koll- und Akzisepolitik II. 2
	        
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