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Streitigkeiten mit Hannover.
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Holtorfschen Zoll,) man versagte dem hannöverschen Hofe einen
aachgesuchten Freipaß, man achtete die dem Minister v. Bernstorff
als Besitzer des Hauses Gartow zustehende Zollfreiheit nicht mehr.
In den beiden erstgenannten Angelegenheiten mußte Preußen bald
nachgeben. Sein Vorgehen wider die Fürstengutsfreiheit war um
so unvorsichtiger, da es von dieser ungleich größere Vorteile hatte,
und Hannover deshalb schon daran gedacht hatte, sie zu kündigen.
Georg J. ließ nun auch einfach erklären, daß er durch die preußische
Weigerung die bisherige Observanz der Fürstengutsfreiheit für er—
loschen erachte. In Berlin besann man sich darauf schnell, erteilte
den verweigerten Paß freiwillig mit vielen Entschuldigungen und
fügte, als er in Hannover nach einigem Zögern angenommen wurde,
eine allgemeine Deklaration?) hinzu, worauf Hannover nur mündlich
erklärte. man wolle es beim Alten lassen.
Auf die temperamentvolle Wiedereinführung des Holtorfschen
Nebenzolls im März 1718 ließ Hannover wiederum die preu—
zischen Untertanen in den lüneburgischen Zöllen dem doppelten
Zoll unterwerfen. Auch dies endigte mit einem Rückzug Prenßens,
denn in einem Nebentraktat vom 4. August 1719 wurden die
drei altmärkischen Dörfer Holtorf, Capern und Gummern an
Hannover abgetreten, damit der Nebenzoll endgültig aufgehoben
und die lüneburgische Enklave Schnackenburg mit ihrem Haupt—
lande verbunden.ꝰ)
Es haben dann auf Klagen der Schiffer die hannoverschen
Räte wider die Verpachtung der Elbzölle mehrere Vorstellungen
nach Berlin gerichtet, da sie den Rezessen von 1672 und 1686
zuwiderlaufe, und als jene und auch die mit dem preußischen Ge—
jandten v. Wallenrodt in London geführten Verhandlungen ver—
geblich blieben, wandte sich Georg J. in energischen Ton an
Friedrich Wilhelm J. Dieser antwortete, die Pächter seien an die
bekannten und öffentlich aushängenden Zollrollen und an scharfe
Vorschriften gebunden, so daß von ihnen keine Exzesse zu befürchten
seien. und bat die Beschwerden einzeln anzugeben. Der König
iy Restkript an die kurmärkische Kammer, 4. März 1718 (Ausf. ggez. Kameke.
sKal. Haus-A. Mes. 270). VBgl. Bd. J, S. 701.
) Vom 1. Mai 1719. WVgl. Aktenstücke Nr. 86.
9) Löwe, Staatsverträge Nr. 32. Vgl. auch Mylius IV. J. JI, Anhang 22.
Acta Borussien. Haudels-, Koll- und Akzisepolitik II. 2