4 c1
Erster Teil.
immer über den Zolldruck klagenden Schiffer litten außerordentlich
Zwar mußten die preußischen Schiffer den Repressalienzoll zu
Hitzacker nur deponieren und hatten Aussicht, das Geld einmal
wieder herauszubekommen, aber da bis Ende 1742 der einzelne
schon durchschnittlich 1000 Thr. da liegen hatte,) dies vom Seinigen
entraten und anderes Geld borgen und verzinsen mußte, so war
abzusehen, daß die meisten das auf die Dauer nicht aushalten
könnten. Viele waren bis 1740 ruiniert, und bis gegen Ende dei
Jahrhunderts sollen die Magdeburger Schiffer um *10 abgenommen
haben, denn man bediente sich fremder Schiffe, um dem Zoll zu
entgehen.)
So hat Preußen durch seine Unnachgiebigkeit in einer Sache,
deren Unrecht die eigenen Minister zugestehen mußten, die Elb—
schiffahrt immer mehr in Bedrängnis gebracht und alles, was seit
Jahrzehnten für ihre Hebung geschehen war, zu nichte gemacht.
Die Rezesse von 1672 und 16886 hat es selbst durchbrochen. Der
Fehler war um so schwerer, als Preußen ungleich mehr als andert
Staaten am Gedeihen des Handels auf der Elbe und deren Neben—
flüssen interessiert war. Da es nun selbst gegen diese Interessen
derart sündigte, war von den anderen Staaten nichts besseres zu
erwarten, und in der Tat folgte nun auch Hannover dem mecklen—
burgischen Beispiel und suchte nur noch möglichst viel aus den
Elbhandel herauszuschlagen, ohne zu fragen, ob er das aushalten
könne. Kam doch alles, was von der Elbe verscheucht wurde, den
Lüneburgischen Landzöllen zu Gute. So kramte Hannover veraltet
Lauenburgische Zollrechte, Mecklenburg den Lizent zu Dömitzz au
und beide Staaten rechtfertigten diese und andere Zollerhöhungen
und Plackereien mit dem Beispiel Preußens.
In derselben Zeit, da man mit Hannover um den Repressalier—
zoll zu streiten begann, erhob Preußen auch gegen Mecklenbun
Nämlich 16 Magdeburger Schiffer 19 4388/, 13 altmärkische Schife
aus Tangermünde, Seehausen, Arneburg, Werben 10 7461/, Tlr., zusammen
30 1851/, Tlr. (Bericht der Schifferbrüderschaft 8. Dezember 1724. Stadt Magde⸗
burg H 128.) Bis Ende 1740 waren es 1765318/, bezw. 96686/, Tlr., ohne deh
die seither Verstorbenen gerechnet waren (Magistrat 16. Februar 1741. Ebenda⸗
Allein 3 Magdeburger Schiffer waren mit 26641/,, 2114, 2402 Tlr. beteiligh.
2) Bericht an das Gen.Dir., Berlin, 24. Mai 1794.