Preußen und das Elbzollwesen. 133
J.
u
I
Ie
in
gt
en
8
en
9
se,
h⸗
N
cht.
HNel
ert
—
en
zu
alte Vorwürfe, offenbar ohne durch Zollneuerungen dazu Anlaß
zu haben, sondern um Hannover, das jenes Land in Sequester
hatte, Ungelegenheiten zu machen. Eine preußische Beschwerde, der
Dömitzer Zoll sei seit einiger Zeit erhöht, ging schon unterm
z. Oktober 1726 an die Regierung zu Schwerin; diese wies nach,
daß richtig nach der Zollrolle erhoben werde und daß es sich in
dem beklagten Falle um Strafgelder handle. Es wurden dann
Magdeburger Schiffer über den Dömitzer Zoll verhört, und nach
dem, was die in ihrer Bruderschaftslade an alten Akten gefunden
hatten, ein Beschwerdeschreiben an den in Danzig weilenden ver—
triebenen Herzog Karl Leopold gerichtet.) Darin wurden alte
Forderungen drohend vorgebracht: die Zollerhöhung von 1623
abzustellen oder wenigstens nach der Rolle von 1632 zu erheben,
diese öffentlich auszuhängen, die Rechnung im Beisein und mit
Anhören des Schiffers zu machen, Quittung zu erteilen, das Ge—
treide nach Bernburger Maß zu verzollen. Der Herzog versicherte,
daß keine Neuerungen eingeführt, sondern alles durch Possession
„erechtigt sei, und entschied, daß die einem Magdeburger Schiffer
Stein als Strafe abgepreßten 200 Tlr. zurückgegeben werden
sollten.)
af⸗
Jem
stes
Jes
tfett
VVu
gen
en⸗
utd
Die Beschwerden, die von allen Seiten über den Elbzoll—
bächter Wolff erhoben wurden, blieben ohne Wirkung, da jenem
direkte Übergriffe wider die Rollen und Vorschriften nicht nach⸗
zewiesen werden konnten. Dazu war er viel zu schlau, er verstand
es nur, die Zollbefugnisse aufs äußerste auszunutzen und sie dadurch
oiel schärfer zu handhaben, als es unter Verwaltern geschah. Er
erhob Zoll von Dingen, die vorher observanzmäßig frei ge—
assen worden waren, von Schiffsproviant, Deck- und Streckbrettern,
den Gefäßzoll von ledigen Schiffsgefäßen, von Kähnen mit Brenn—
holz, Steinen u. a. geringschätzigen Dingen, nahm höhere Akzidentien,
hiffel
umen
agde⸗
⸗ d
„nda
It.
V) 16. März und 16. April 1727 (Konz. Ilgen, R. 19 m. 61b). Vorher,
8. März, war die gleiche Beschwerde an die Schweriner Regierung gerichtet
vorden, obwohl Ilgen wußte, daß im Westfälischen Frieden die Mecklenburger
krhoöhung bestätigt worden war.
) Über diese Sache wurden noch bis 1729 Schriften gewechselt, und 1746
tauchte sie wieder auf, denn Stein konnte nicht zu seinem Gelde kommen.