Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Preußen und das Elbzollwesen. 133 
J. 
u 
I 
Ie 
in 
gt 
en 
8 
en 
9 
se, 
h⸗ 
N 
cht. 
HNel 
ert 
— 
en 
zu 
alte Vorwürfe, offenbar ohne durch Zollneuerungen dazu Anlaß 
zu haben, sondern um Hannover, das jenes Land in Sequester 
hatte, Ungelegenheiten zu machen. Eine preußische Beschwerde, der 
Dömitzer Zoll sei seit einiger Zeit erhöht, ging schon unterm 
z. Oktober 1726 an die Regierung zu Schwerin; diese wies nach, 
daß richtig nach der Zollrolle erhoben werde und daß es sich in 
dem beklagten Falle um Strafgelder handle. Es wurden dann 
Magdeburger Schiffer über den Dömitzer Zoll verhört, und nach 
dem, was die in ihrer Bruderschaftslade an alten Akten gefunden 
hatten, ein Beschwerdeschreiben an den in Danzig weilenden ver— 
triebenen Herzog Karl Leopold gerichtet.) Darin wurden alte 
Forderungen drohend vorgebracht: die Zollerhöhung von 1623 
abzustellen oder wenigstens nach der Rolle von 1632 zu erheben, 
diese öffentlich auszuhängen, die Rechnung im Beisein und mit 
Anhören des Schiffers zu machen, Quittung zu erteilen, das Ge— 
treide nach Bernburger Maß zu verzollen. Der Herzog versicherte, 
daß keine Neuerungen eingeführt, sondern alles durch Possession 
„erechtigt sei, und entschied, daß die einem Magdeburger Schiffer 
Stein als Strafe abgepreßten 200 Tlr. zurückgegeben werden 
sollten.) 
af⸗ 
Jem 
stes 
Jes 
tfett 
VVu 
gen 
en⸗ 
utd 
Die Beschwerden, die von allen Seiten über den Elbzoll— 
bächter Wolff erhoben wurden, blieben ohne Wirkung, da jenem 
direkte Übergriffe wider die Rollen und Vorschriften nicht nach⸗ 
zewiesen werden konnten. Dazu war er viel zu schlau, er verstand 
es nur, die Zollbefugnisse aufs äußerste auszunutzen und sie dadurch 
oiel schärfer zu handhaben, als es unter Verwaltern geschah. Er 
erhob Zoll von Dingen, die vorher observanzmäßig frei ge— 
assen worden waren, von Schiffsproviant, Deck- und Streckbrettern, 
den Gefäßzoll von ledigen Schiffsgefäßen, von Kähnen mit Brenn— 
holz, Steinen u. a. geringschätzigen Dingen, nahm höhere Akzidentien, 
hiffel 
umen 
agde⸗ 
⸗ d 
„nda 
It. 
V) 16. März und 16. April 1727 (Konz. Ilgen, R. 19 m. 61b). Vorher, 
8. März, war die gleiche Beschwerde an die Schweriner Regierung gerichtet 
vorden, obwohl Ilgen wußte, daß im Westfälischen Frieden die Mecklenburger 
krhoöhung bestätigt worden war. 
) Über diese Sache wurden noch bis 1729 Schriften gewechselt, und 1746 
tauchte sie wieder auf, denn Stein konnte nicht zu seinem Gelde kommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.