Heringshandel zu Magdeburg. Elbräumung. 145
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nicht zu vertreiben, keinem Bwang zu unterwerfen sei. Dabei
sprach mit, daß durch das Umpacken 1 zum Nachteil des Aus—
gangszolls verloren ginge.)
Eine andere im 17. Jahrhundert betriebene Angelegenheit der
Elbreform, die Besserung des Fahrwassers, wurde auch nicht mit
Entschiedenheit angefaßt, obwohl über die in die Elbe gefallenen
Hölzer viel geklagt wurde. Als aber auch die Verschiffung des
röniglichen Salzes nach der Kurmark dadurch Schaden litt, und
einige Unglücksfälle vorfielen, entschloß man sich, die Elbe von den
darin befindlichen Bäumen und Stubben zu räumen und, um der—
artiges für die Zukunft zu verhindern, die Bäume an den Ufern
auf 2 Ruten breit weghauen zu lassen. Mecklenburg und Anhalt
wurden ersucht, in ihrem Gebiet das gleiche tun zu lassen.“) Es
wurden auch, wie es in einem großen Bericht des Lizenteinnehmers
von 17328) heißt, zum Räumen der Stubben aus der Elbe alle
Materialien und zwei große Winde-Prahmen angeschafft, und ist
oberhalb Tangermünde, wo der Salzfahrt großer Schaden geschehen
war, ein guter Anfang mit der Räumung gemacht worden, hörte
aber auf, als das dazu bestimmte Geld ausgegeben war.
9. Allgemeines.
a) Die Binnenschiffahrt.
Für die Regelung der Schiffahrt auf den Binnenwasser—
straßen sind seit dem letzten Viertel des 17. Jahrhunderts staat—
) 1721 und 1753 (Gen.⸗Dir. Magdeburg 181, 2).
) Schreiben vom 18. April 1726 in R.94 VI F 7 bzw. im Schweriner
Staatsarchin, Acta commercii in Huaminibus. Das Schweriner Ministerium
antwortete 31. Mai kurz, nach den Berichten der Zöllner fänden sich dort keine
solchen Hindernisse.
9) Gen.⸗Dir. Kurmark 279 L1. Die hier angegebenen Einkünfte des
Lenzer Lizents lassen gleichfalls einen, wenn auch nicht beträchtlichen, Rückgang
des Elbhandels erkennen. Sie betrugen in Tlr.:
1710, 1711: 23972, 19983,
1716-21: 248621, 243071/, 228441, 19837 2103, 22 1971, 20476/
1722 -27: 19844, 19 176143, 17675, 19883, 195511/., 18321,
172931 im Jahresdurchschnitt 18 168,
1732 34 im Jahresdurchschnitt 196781/..
Sie sind also seit 1728 beständig unter 20000 Tlr. geblieben.
Acta Borussica. Handels-, Holl- und Akzisepolitik II.