Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Streitigkeiten der Magdeburger Kaufleute und Schiffer. 149 
legenheit: in Stettin waren die ansehnlichsten Kaufleute die im 
Senat sitzenden Reeder, und in Magdeburg waren gleichfalls die 
stärksten und unternehmendsten Kaufleute zugleich Reeder. Solche 
waren Herren ihrer Handlung, während andere immer abhängig 
von den Transporteuren waren, immer zu klagen hatten, daß diese 
jäumig und unpünktlich waren, das eigene Interesse voranstellten, 
Notlagen und eilige Fälle durch Steigerung der Frachtsätze aus— 
beuteten. Aber solches Übergewicht über die Masse der von der 
dand in den Mund lebenden Kaufleute war vom Zunftstandpunkte 
aus verwerflich. Das war auch der Kern der Streitigkeiten in 
Magdeburg. 
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Es war 1688 verglichen worden, daß die 4 Kaufleute, die 
zugleich Schiffer waren, zwar beides auch weiterhin treiben dürften, 
iber sich der Faktorei enthalten, also fremdes Durchgangsgut durch 
indere Kaufleute als Faktoren besorgen lassen müßten. Sonst war 
— 
Bedingungen fahren konnten als bloße Schiffer. Trotzdem trieben 
auch weiterhin mehrere Eigenhandel, Faktorei und Reederei zusammen. 
Daher stand es nach einer Eingabe der Kaufleute von 1714 so, 
daß alles was vorwärtskommen wollte, zur Schifferbrüderschaft 
zing, und daß einige große, aus den Schiffern hervorgegangene 
Firmen die Haupthandlung hatten, denen 60—60 kleine Kaufleute 
gegenüberstanden. Die Regierung sah in dem seit 1713 neu er— 
vachten Streite das einzige Heil für den darniederliegenden Handel 
in der Vereinigung der Kaufleute und Schiffer zu einer Körper— 
schaftt). Die Königliche Entscheidung vom 26. Oktober 1722 fiel 
dagegen ganz im Zunftsinne aus: ein Kaufmann soll Kaufmann, 
ein Schiffer Schiffer sein. Die Folge war, daß die großen Händler 
aun aus der Schiffergilde in die Kaufleute-Brüderschaft übertraten, 
daß andere die Schiffahrt ganz einstellten und nur wenige noch 
uhren. Denn von der Fracht allein war, zumal bei den Zoll— 
oerhältnissen auf der Elbe, schwer zu leben. Daher genehmigte 
das General-Direktorium 10. August 1725, daß Schiffer, die nach— 
) So war es in Stettin und Kolberg, wo ja beide zusammen im Segler⸗ 
jause vereinigt waren. Aber Magdeburg zeichnete sich überhaupt dürch starke 
Zunftspaltung aus; gab es doch hier allein 4 Handlungszünfte.
	        
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