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Erster Teil.
weislich nicht genug Ladung finden konnten, Stückgüter zu eigener
Handlung hinzukaufen konnten; 8. März 1733 wurde ihnen erlaubt
auf 30 Last Frachtgüter eine eigene zu fahren, für die sie aller—
dings 4 statt 12/309,0 Akzise geben mußten. Danach wuchs die Zahl
der Schiffer wieder, in 10 Jahren auf etliche 20, so daß sie
1743/44 um Schließung der Zunft baten.
Schon der Große Kurfürst hatte begonnen, den Bau vor
See⸗, dann auch von Flußschiffen durch staatliche Prämien in Form
von Zollnachlässen zu unterstützen.) Das ist wohl bald wieder
eingeschlafen, unter der jetzigen Regierung aber wurde wieder eine
solche Begünstigung aufgenommen, diesmal in Gestalt von baren
Zuschüssen zu den Baukosten. So wurde 1719 für jedes auf
Elbe, Spree und Oder neugebaute Schiffsgefäß, das wenigstent
16 Wispel Getreide laden konnte, 80/0 der Baukosten aus der
Akzisekassen — in den ersten zwei Jahren auch Einquartierung——
und Servisfreiheit — zugesichert. Es sollte damit dem Mangel
an Transportgefäßen für Magazingetreide abgeholfen, und die
Handelsverbindung zwischen den preußischen Ländern beförder
werden.) Gegen Ende der Regierung wurde, da man wohl dies
Zwecke für hinlänglich erreicht hielt, die Unterstützung wieder auf—
gehoben.e) Es sind auch Bedenken aufgetaucht, ob der Seeschiffban
dieser Hülfen noch bedürfe, sie sind aber weitergezahlt worden.
b) Holzhandel und Verzollung.
Die Holzausfuhr aus Brandenburg ist erst in dieser Periode
zu Bedeutung gelangt. Englische Kaufleute ließen 1720 in Berlin
die Aussichten für einen auf der Elbe anzulegenden Holzhandel aus
dem Brandenburgischen erkunden, auch im folgenden Jahre forschten
sie danach und ob nicht auch in Stettin ein avantageuses Kommet—
i) Bd. J, S. 787 f. über den Seeschiffbau vgl. Aktenstücke 77 und 80.
) Patent vom 23. Oktober 1719 (Mul. V, II, Sp. 539/60 und VI.
Sp. 201/2).
5) Deklaration vom 29. April 1789. Auch die bisher vorgeschrieben
Anzeige der jährlich erbauten Schiffe wurde 9. März 1740 den Kammern e
lassen. (Gen.⸗“Dir. Magdeburg Tit. 181 Nr. 4.)