Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

175 
Erster Teil. 
weislich nicht genug Ladung finden konnten, Stückgüter zu eigener 
Handlung hinzukaufen konnten; 8. März 1733 wurde ihnen erlaubt 
auf 30 Last Frachtgüter eine eigene zu fahren, für die sie aller— 
dings 4 statt 12/309,0 Akzise geben mußten. Danach wuchs die Zahl 
der Schiffer wieder, in 10 Jahren auf etliche 20, so daß sie 
1743/44 um Schließung der Zunft baten. 
Schon der Große Kurfürst hatte begonnen, den Bau vor 
See⸗, dann auch von Flußschiffen durch staatliche Prämien in Form 
von Zollnachlässen zu unterstützen.) Das ist wohl bald wieder 
eingeschlafen, unter der jetzigen Regierung aber wurde wieder eine 
solche Begünstigung aufgenommen, diesmal in Gestalt von baren 
Zuschüssen zu den Baukosten. So wurde 1719 für jedes auf 
Elbe, Spree und Oder neugebaute Schiffsgefäß, das wenigstent 
16 Wispel Getreide laden konnte, 80/0 der Baukosten aus der 
Akzisekassen — in den ersten zwei Jahren auch Einquartierung—— 
und Servisfreiheit — zugesichert. Es sollte damit dem Mangel 
an Transportgefäßen für Magazingetreide abgeholfen, und die 
Handelsverbindung zwischen den preußischen Ländern beförder 
werden.) Gegen Ende der Regierung wurde, da man wohl dies 
Zwecke für hinlänglich erreicht hielt, die Unterstützung wieder auf— 
gehoben.e) Es sind auch Bedenken aufgetaucht, ob der Seeschiffban 
dieser Hülfen noch bedürfe, sie sind aber weitergezahlt worden. 
b) Holzhandel und Verzollung. 
Die Holzausfuhr aus Brandenburg ist erst in dieser Periode 
zu Bedeutung gelangt. Englische Kaufleute ließen 1720 in Berlin 
die Aussichten für einen auf der Elbe anzulegenden Holzhandel aus 
dem Brandenburgischen erkunden, auch im folgenden Jahre forschten 
sie danach und ob nicht auch in Stettin ein avantageuses Kommet— 
i) Bd. J, S. 787 f. über den Seeschiffbau vgl. Aktenstücke 77 und 80. 
) Patent vom 23. Oktober 1719 (Mul. V, II, Sp. 539/60 und VI. 
Sp. 201/2). 
5) Deklaration vom 29. April 1789. Auch die bisher vorgeschrieben 
Anzeige der jährlich erbauten Schiffe wurde 9. März 1740 den Kammern e 
lassen. (Gen.⸗“Dir. Magdeburg Tit. 181 Nr. 4.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.