Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
Der König schrieb in seiner großen Instruktion von 1720 
vor, daß die Akzise ohne den geringsten Anstand an den Orkten, 
wo es noch nicht geschehen sei, eingeführt werden solle, wenn 
der Schaden für die Domäneneinkünfte nicht überwiegen werde, 
und zwar sollten die Städte in Magdeburg—Halberstadt ebenso 
wie in der Kurmark bezüglich der Steuererhebung immediat ge— 
macht werden. Es findet sich aber auch, daß die Akzise sogar ein— 
geführt worden ist, wo es mit Schaden geschah. So in dem Flecken 
Werben des pommerschen Amtes Colbatz. Obwohl die Kammer 
vorstellte, daß die Akzise dort hinter der Kontribution weit zurüch— 
bleiben müsse, und daß dort außer 3 Schneidern und 1 Zimmer— 
mann nur Bauern und Tagelöhner wohnten, so wurde die Akzise 
doch zur Probe eingeführt mit der Anweisung, daß die Konsumtion 
durch Anlegung mehrerer Jahrmärkte und Ansetzung der vom 
platten Lande zu vertreibenden Handwerker vermehrt werden müsse.“ 
Aber es wollten sich keine Handwerker da anbauen, da kein Bau— 
holz in der Nähe zu haben war, und obwohl schon die Bier—- und 
Branntweinakzise doppelt aufgelegt wurde, und das, was an det 
Kontribution zurückblieb, von den armen Ackersleuten nachgeschossen 
und durch Exekution beigetrieben werden mußte, so blieben vom 
zweiten Jahr ab immer mehr Rückstände. Ähnlich verhielt es sich 
im Flecken Stepenitz; die Akzise blieb dennoch trotz der Klagen det 
Amtmanns und des Gutachtens einer Kommission.?) 
Es war eben das Bestreben der Regierung, das vor allem in 
den westlichen Provinzen zutage trat, in allen Ortschaften. wo 
1) A. B. Beh.Org. III, 693. Kommissarische Untersuchung vom 15. Januar 
1724, ob die Akzise im Halberstädtischen Städtlein Dardesheim einzuführen sei 
ein Versuch wird angeraten (Protokoll, Münster Ste⸗A., Kammer Minden 1J, 169 
2) Vom 1. Februar 1727 an (Stettin K.⸗A. Tit. 111 Hp. Spec. 88 Werben!) 
8) Nachdem die Akzise in Penkun und Neuwarp eingeführt war, bat 
Magistrat und Bürgerschaft von Pölitz im Februar 1720 auch um die Alzise 
weil ihnen sonst das Handeltreiben verwehrt würde. Pölitz war aber Mediab 
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seien zu städtischer Nahrung nicht befugt, sondern alles nach Stettin zu bringen 
schuldig, sie hätten keine Braugerechtigkeit, müßten alles Bier aus Stettin holen 
ihren Hopfen da verkaufen, man solle sie beim platten Lande lassen. Obwoh 
auch das Kommissariat dazu riet, wurde die Akzise auf Befehl von Berlin 2. Sep 
tember 1720 durch Inspektor Krüger eingeführt (Stettin Stadt-A. IX, 3, 80).
	        
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