Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
wurden streng in die Städte verwiesen, da sie sonst der Akzise 
wenig oder nichts beitrügen.) Desgleichen wurden die auf Dörfern 
abgehaltenen Jahrmärkte aufgehoben oder in Städte verlegt.“) 
Ini Herzogtum Magdeburg wurde die Separation zwischen 
Stadt und Land nicht durchgeführt, denn hier trugen einerseits die 
Städte zur landschaftlichen Akzise bei, anderseits war das platte 
Land der Konsumtionsakzise auf Getränke unterworfen. Der König 
ließ zwar 1721 durch eine Kommission gründlich untersuchen, ob 
es hier nicht anders eingerichtet werden könne; diese fand aber eine 
Separation nicht ratsam, da der König doch über alle einkommenden 
Gelder zu verfügen habe und die Üüberschüsse zur Generalkriegskasse 
einziehe, daher es unnötig sei, mit vieler Mühe eins vom andern 
zu separieren. So blieb es hier wie vorher, ja in den großen 
Städten, Altstadt Magdeburg und Halle, wurde die landschaftliche 
Akzise auf Bier und Wein jetzt noch eingeführt.s) Der König aber 
weigerte sich nachher, den Manufakturen solcher Städte, wo die 
Akzise nicht ihm, sondern der Landschaft zustand, Vorschüsse zu ge— 
währen oder Regimenter zu assignieren.9 
1) Reskript an Gen.Kommissariat, 13. Dezember 1719 (R. 21 n. 3650 II). 
Für die wirklich ländlichen Beamten, die Amts- und Forstbedienten, war 209. August 
1719 ein Patent in allen Provinzen von Halberstadt bis Preußen ergangen, um 
zu verhüten, daß ihre Akzisefreiheit zu Defraudationen mißbraucht werde Myil. 
IV, III, II, Nr. 60). 
2) Näheres vgl. Aktenstücke 42, 82, 112. 
8) Durch Reskript vom 26. Februar 1721; nur blieben diese auch jetzt noch 
für eingebrauen Stadtbier frei. Von Branntwein wurde landschaftl. Akzise in 
Städten überhaupt nicht gegeben. Die landschaftl. Akzise wurde in den kleinen 
Städten von den ordentlichen Akziseeinnehmern, in Magdeburg und Halle von 
besonderen Einnehmern, auf den Dörfern von Ziesemeistern erhoben. Für die 
14 Kreise waren Akzise-Inspektoren in Magdeburg, Genthin, Luckenwalde und 
Halle (oder Wettin?) bestellt; Mansfeld hat eine besondere Landakzise. Burg u. a 
ehemals kursächsische Orte waren von landschaftl. Atzise frei, in Burg wurde 
dafür ein ebenso hoher Aufschlag zur Kons.⸗Akzise erhoben. Vgl. Beilage 1624. 
9 Auf Immediatberichte des Gen.Direktoriums vom 2. und 17. Februar 
1725, daß der Magdeburger Kaufmann Werner, der in Frohse, Schönebech und 
Salze 80 Strumpfknütterinnen beschäftigte, ihm einige Regimenter zu assignieren 
bitte, schrieb der König: „die stette zahlen nits zur Gen. Cassa aceis ist zut 
landtschaft“, und: „ich gehbe zu keine stette Mani: so ich nit die accis mit komo 
s⸗commoda] et incomo habe“. Eine Anweisung vom 3. März an die magde⸗ 
burgische Kammer, zu überlegen, ob nicht ein Mittel auszufinden sei, wodurch
	        
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