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Myyl.
Tarifsteigerungen.
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Der König sah sich genötigt, der boshaften Aussprengung durch
ein Patent entgegenzutreten, worin er hinwies, daß außerdem keine
Änderung vorgenommen, im besondern der Impost auf die Kon—
sumtibilien nicht im geringsten erhöht worden sei.)
In der Tat ist eine Erhöhung der Akzise als Steuer, also
in der ausdrücklichen Absicht die Erträge zu steigern, erst in der
späteren Regierungszeit vorgenommen worden. Vor der Hand kam
es noch nicht einmal zur Ausführung der beabsichtigten Neuredaktion
der Akzisetarife. In den Residenzstädten war sofort geplant worden,
neben den Imposterhöhungen auf Manufakturwaren auch eine Um—
zestaltung des Tarifs in dem Sinne durchzuführen, daß die Pro—
zentsätze soweit wie möglich durch Stücksätze ersetzt werden sollten.
Dies ist aber nur in sehr beschränktem Umfange und fast nur für
die von der Erhöhung betroffenen Manufakturwaren geschehen.?)
Das magdeburgische Kommissariat sandte seinen Nachweis über die
dortigen Akziseordnungen erst drei Jahre, nachdem er erfordert
worden war, ein, weil die Berichte einiger Steuerkommissare sich
verzögert hätten.) Im folgenden Jahre wurde ihm nochmals auf—
gefragen, die Atziseordnungen von 1686 auf etwaige Verbesserungen
jenau durchzusehen, da sie neu gedruckt werden sollten.) Doch
dentet nichts darauf hin, daß diese Absicht weiter verfolgt worden ist.
In Pommern war der ursprüngliche Tarif durch das auf
Frund einer kommissarischen Untersuchung erlassene Reglement vom
s. Mai 1699 völlig abgeändert worden; da aber die damals ent—
) Patent vom 12. Januar 1715. (Myl. IV, III, I, Nr. 66.)
) Vgl. Tarif vom 1. November 1718 in Myl. IV, III, II, Nr. b0. Der
entwurf vom 81. Juli 1718 enthält außer den im Tarif vom 1. November
aufgenommenen Stücksätzen solche für: Butter, Käse, Hering, Stockfisch, Maifisch,
Schollen, Tran, Speck, Talg, Schinken, Stärke, Baumöl, Zucker, Seife, Lichte,
Ppulver, Eisen, Schrot, Blei, Stahl, Blech, Zinn, Perückenhaar, Fischbein, Baum-
wolle, Seide, Etamine, Ratine, Mezzolan, zubereitetes Leder, Lederhandschuhe.
Für viele Waren: Material⸗, Eisenwaren, Knöpfe, Galanteriewaren, Canevas,
Parchent, Tapisserien u. a., wagte auch der Entwurf noch keine Stücksätze anzu⸗
empfehlen. (R. 9. JJ. 12)
9) Bericht vom 16. März 1716 (Gen.-Dir. Magdeburg Tit. 137, Nr. 2).
Der Steuerrat Tentzel, der Verfasser der ‚Goldgrube“, hat dem Gen.-Kommissariat
schon 4. Mai 1712 den Vorschlag einer General⸗Steuerordnung gemacht, durch
die die Revenüen merklich vermehrt werden könnten.
N Restrivt vom 31. August 1717 (Ebenda).
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