180
Zweiter Teil.
worfene Akziseordnung noch nicht gedruckt und publiziert worden
war, so wäre hier die Herausgabe einer zusammenfassenden be—
ständigen Ordnung!) besonders dringlich gewesen. Auf den Bericht
des Kommissariats vom 19. April 1713 über die dadurch einiger—
maßen verwirrte Lage hat das Generalkommissariat mit. dem
Akzisedirektor Durham?) das dortige Akzisewesen untersucht und
eine neue Generalordnung verfaßt, die schon zum Druck befördert
werden sollte;“) die Sache blieb dennoch stecken, als Durham nach
Kleve geschickt wurde, um die Akzise da einzurichten. Nach drei
Jahren erinnerte das Kommissariat, wie nötig die Herstellung einer
festen Ordnung sei, da die bisher in vielen Sätzen herrschende Un—
gewißheit zu Irrungen zwischen Bedienten und Akzisanten öfters
Anlaß gebe. Es sollte nun der Steuerrat Winckelmann und der
Neustettiner Akziseinspektor Krüger nach den bisherigen Entwürfen
ein neues Projekt verfertigen, das Kommissariat seine Erinnerungen
hinzufügen und es zur Approbation einsenden. Dies geschah, aber
auch hier ist nicht ersichtlich, ob es zur Einführung kam.9
Das pommersche Kommissariat war dabei auch angewiesen
worden, die Sätze von Viktualien und Kaufmannschaften alle nach
Maß und Gewicht, nicht wie bisher zum großen Teil in Prozenten
nach dem Preis des Einkaufs zu bestimmen, weil.bei letzteren nur
allerlei Disput erweckt werde, und wenn die Akzisebedienten sich
auf die Preise nicht verständen, es selten ohne Schaden der Kasse
abzugehen pflege. Das Kommissariat hatte dagegen eingewendet.
das werde sehr großes Lamentieren verursachen, da die Warenpreise
bald stiegen bald fielen. In Berlin aber hielt man an diesen
Gedanken fest. Darin bestärkte zweifellos die auffällige Abnahme
der Berliner Akziseerträge; sie hatten schon gleich beim Beginn der
y Das soll schon ein Reskript vom 31. März 1701 angeordnet haben.
2) In Hinterpommern gab es noch keine Steuerräte, sondern einen Akzife
Direktor und einen Obereinnehmer für Kontribution und Akzise. (A. B. Be—
hördenorganisation J, S. 677.)
8) Ebenda S. 673f. (Regl. f. d. hinterpomm. Kommissariat v. 6. Febr. 17149
Bericht des Kommissariats, Stargard 15. Juni und Reskript darauf
Berlin, 12. August 1716 (Stettin, K.⸗A. Tit. III, Hp. Akzise-S. Nr. 19). De
Entwurf von 1716, durch zahlreiche Durchstreichungen und Zusätze großenteil
unentwirrbar gemacht, ist im Geh. St.⸗“A., GenDir. Pommern. Gen ·Alzise⸗s
Nr. Z4a.