Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die Akzisetarife von 1720/21. 183 
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Magdeburg (Halle?) und Halberstadt vom 1. April ab einfach nach 
den Berliner Sätzen erheben zu lassen, für die übrigen aber einen 
entsprechenden Anschlag zu entwerfen, zu welchem Zweck die Ham— 
burger Eiukaufspreise am Rande angegeben waren. Aber schon 
bald (16. April) wurde auch für die großen Städte zugestanden, 
daß die festen Einzelsätze mit Zuziehung der Kaufmannschaften ver— 
einbart werden sollten. Aus den Verhandlungen kam aber nicht 
mehr heraus, als daß vom 1. Januar 1721 an für die kurmär— 
kischen und die magdeburgischen Städte ein dem Berliner bis auf 
geringfügige Abweichungen gleicher Tarif eingeführt wurde,) da— 
gegen noch nicht in Halberstadt. Das kleine Ländchen hatte schon 
über seine 1708 stark erhöhte Akzise sehr geklagt und um besondere 
Rücksicht gebeten, da es von fremden Gebieten fast ganz umgeben 
sei, und der Handel namentlich mit Malz sich nach Städten mit 
geringeren Auslagen, wie Quedlinburg, verziehe.?) 
Für Magdeburg wurde nach vielfältigen Vorstellungen unterm 
22. Februar 1721 entschieden, bei dem von Berlin zugesandten 
erhöhten Akzisesatze solle es lediglich sein Bewenden haben. Trotz— 
dem sandte der Magistrat noch 17. März eine Klage der Seiden— 
kramer, Viktualien- und Gewürzhändler ein: das werde die Hand— 
lung vertreiben, wie denn die umliegenden Städte schon angefangen 
hätten, die Waren aus Holland selbst zu beziehen, was vorher nie 
geschehen seie) Und die Seidenkramer gaben 18. November 1724 
an, die Handlung wäre seit Einführung des hohen Tarifs von 1720 
dermaßen an die Nachbarschaft gefallen. daß kein Landgesessener 
mehr zu ihnen käme.“) 
Für Berlin selbst ist am 23. Dezember 1721 ein vollständiger 
Tarif vubliziert worden, der bis 1739 in Geltung blieb. 
Für Hinterpommern ist ein neuer Tarif 1721 zu Stargard 
gedruckt worden. er wurde noch in demselben Jahre auch in dem 
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i Berlin 7. Dezember 1720 (Myl. IV, III, II, Nr. 65). 
) Das dortige Kommissariat stellte selbst 18. April vor, daß der Handel 
sich bei der Atzise-Erhöhung nach benachbarten fremden Städten ziehen, und die 
dandbevölkerung aus diesen ihre Notdurft holen werde. R. 33 1n. 39.) 
8) Die Supplikanten wurden darauf an das Kommissariat verwiesen, das 
dieserhalb schon beschieden sei (S. April, A. S. B. Magdeburg Stadt⸗A. A. 37 b). 
Gen.Dir. HKurmark 1953 2.
	        
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