Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
neugewonnenen Vorpommern eingeführt.) Hier war die Alkzise 
seit 1698 im Schwange, sie war viel glimpflicher als die branden— 
burgische und nach Versicherung der Stettiner selbst so eingerichtet, 
daß weder das Kommerzium gehindert, noch die Einwohner zu sehr 
graviert waren, daß vielmehr in Stettin wohlfeil zu leben war, 
und viel Verkehr da getrieben wurde. Stettin war in den Handels— 
steuersätzen noch vor den anderen Städten bevorzugt. Unmittelbar 
nach der Eroberung der Stadt wurden die infolge des Krieges 
stockenden Steuern, die Konsumtionsakzise und die Tranksteuer, 
wieder eingeführt, eine Remission wurde trotz der Bitte des 
Magistrats nicht gewähri,“) ja die Kaufleute klagten bald (1716) 
daß von den einkommenden Spezerei-, Apotheker- und Material— 
waren 20/0 statt nach der schwedischen Akziseordnung 10/0 erhoben 
werde. Selbst die in Stettin und Stralsund in der Kriegsnot 
vorübergehend eingeführte Wallzulage, 2 Gr. vom Scheffel Malz, 
wurde wiederhergestellt und trotz wiederholter Bitten bei der Akzise 
miterhoben. Es wurde jedoch dem Generalmajor v. Lilien und 
Geh. Kriegsrat Klinggräff aufgetragen, mit dem Magistrat zu— 
sammen das Stettiner Akzisewesen in gute Verfassung zu bringen.) 
Etwas später wurde der Regierungsrat v. Lettow beauftragt, den 
vorpommerschen Tarif, und zwar unter genauem Vergleich mit dem 
hinterpommerschen, neu zu regulieren; noch Ende 1720 wurde ihm 
Beschleunigung anbefohlen. 
Inzwischen litten die Stettiner unter den zweifelhaften Ver— 
hältnissen des Übergangs. Von den vorpommerschen Kramern und 
Handwerkern wurde auf den Jahrmärkten in Königlichen Städten 
Lofsungsakzise wie von Fremden gefordert, und die in einer anderen 
Stadt schon erlegte Akzise in Stettin nochmals ganz gefordert 
statt des Nachschusses von 130/6.9 Daß die Stettiner auch über 
1) Durch Kgl. Reskript vom 28. Mai 1721, vom 1. Juli ab Gtettin 
Stadt⸗A. IX, 8, 80). 
2) Kgl. Resolutionen, im Lager vor Stettin. 2. und 8. Mai 1715 (GStettin 
Stadt⸗A. LX, 3, 71). 
3) Kgl. Resolution vom 10. Mai 1715. (Ebenda.) 
) Beides durch Kgl. Resolution vom 18. Dezember 1720 verboten. (Ausf. 
ggez. Grumbkow, Stettin, K.⸗ A. 12, Kom.⸗S. 7.) Dergleichen kam wohl öfters 
oor. Auch in Wernigerode wurde 25. Februar 1724 von den Halberstädter 
Kaufleuten und Handwerkern Losungsakzise, 4 Pf. vom Taler. wider bisherigen 
Brauch gefordert (Magdeburg St.⸗A. A. 171II, 1594.
	        
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