Unzufriedenheit über die staatliche Akzise in Königsberg. 189
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Natürlich sind auch in diesen Klagen) ungünstige Erscheinungen
durch Verallgemeinerung übertrieben worden. Aber eine starke
Beunruhigung war unverkennbar, und so wurden Regierung und
Krieggkammer mit Uutersuchung der kaufmännischen Vorstellungen
beauftragt, wobei aber die Akzise weiter eingehoben werden sollte.?)
Die Regierung mußte nochmals ernstlich anordnen, daß jeder die
Akzise ohne Schwierigkeit und weitere Erinnerung entrichte und die
Rückstände abzahle, sonst werde mit wirklicher militärischer Exekution
und empfindlicher Strafe verfahren.s) Da jedoch anderseits die
Kriegskammer in drei Deduktionen vorstellte, daß durch die ein—
geführte Akziseverfassung das Kommerzium keineswegs gefährdet
werde, so wurde eine besondere Kommission angeordnet, um genau
und im einzelnen festzustellen, ob und wieweit die Kommerzien ab—
genommen und sich von Königsberg weggewendet hätten.9
Inzwischen hatte eine Konferenz des Oberburggrafen, des
Obermarschalls und des Geheimen Kammerrats Kupner mit den
drei Bürgermeistern, Deputierten der Magistrate, der Zünfte und
einigen englischen und holländischen Kaufleuten stattgefunden.“) Die
Kaufleute blieben dabei, daß vor allem der ermländische und ober—
ländische Flachs wegen der Akzise fast nur nach Elbing und Danzig
gebracht werde, zumal da Danzig einige Ermäßigungen gemacht habe,
um diesen wichtigen Handel, in dem es bisher von Königsberg
abhing, an sich zu ziehen. Der König aber habe großen Verlust,
da Flachs im Zoll das meiste einbringe.) Vom Getreidehandel
befürchtete man ähnliches, denn da die Ungelder zu Königsberg
i) Vorstellungen der Kaufleute und Mälzenbräuer vom 14. März, der
drei Städte Kbg. vom 10. April und 5. Mai 1713 (Kgb. St.⸗A. Et.⸗Min. 23d,
Stadt-A. Fach 6). Auch eine diese Klagen bestätigende Vorstellung des Kom⸗
merzienrats Brand wird erwähnt.
2) Reskript vom 28. März 1713 (Kbg. Et.“Min. 23 d),. Die Kriegskammer
soll auch angewiesen worden sein, mit dem Bürgermeister Negelein, dem die
märkische Akzise am besten bekannt sei, zu konferieren.
9) Gedrucktes Patent vom 10. April 1713 (Kbg. Stadt-⸗A., Fach 6).
N Reskript an Gr. Dohna, Kupner, v. d. Osten, Werner, Berlin, 19. Mai
1713. (Abschr. ggez. Grumbkow. Kbg. Stadt-A., Fach 6, Akz-S. Gen. Vol. I.)
9) 12. Mai 1713 (Kbg. Et.-Min. 28 9).
6) Kgl. Lizent von einer Last Flachs, von Königsberg ausgehend, 4, von
— id Braunsberg nur 2 Rtlr., von Danzig 0; die erhöhte Akzise betrug
3z Rtlr.