Erleichterungen bei der Königsberger Akzise. 191
Es wurden darauf einige Beschwerungen bei den Wagen
und beim Getreidehandel abgestellt; vor allem wurde die Erhebung
von den seewärts einkommenden Handelswaren auf einen anderen
Fuß gesetzt, so daß der Importeur nicht die volle Akzise erlegen
mußte, sondern alles aufgeschrieben, und mit den Kaufleuten viertel—
jährlich abgerechnet werden sollte.) Von Weinen brauchte beim
Fingang nur der bisherige alte Satz — jetzt als Handels- oder
durchgangsakzise — erlegt, und nur für den Stadtkonsum der Rest
nachgezahlt zu werden; Franzbranntwein wurde zugunsten des See—
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Überhaupt war das ganze in so bestimmter Weise eingeführte
Werk nichts weniger als abgeschlossen. Schon unterm 13. No—
bember 1713 wurde eine neue Kommission zur Regulierung des
Akzisewesens angeordnet.s) Dabei sollen die Akzisesätze genau exa—
niniert und dem Befinden nach eingerichtet worden sein; vor allem
st Hanf und Flachs wieder von 2 auf 1 Gr. herabgesetzt worden,
veil sich der Handel tatsächlich wegzuziehen begann.) Dagegen
und wohl zum Ersatz der Nachlässe ist durch ein Reskript vom
12. Juli 1712 der Akzise eine Jahressteuer auf die Handwerker
angefügt worden; die Städte protestierten dagegen entschieden, aber
zunächst vergeblich.
Nur sehr schwer gelang es auch, den Widerstand gegen die
schon seit 1707 aufgebrachte und heiß umstrittene Akzise von !/,
oͤzw. 103 auf die einkommenden Kram- und Manufakturwaren
i) Kgl. Reskript, Berlin, 19. Mai 1713 (Kbg. Stadt-A., Fach 6).
) Desgl. vom 28. November 1713 (Ebenda).
5) Noch bevor der Bericht dieser Kommission erfolgte (27. Februar 1714),
sst wieder eine Kgl. Instruktion vom 20. Januar 1714 ergangen. Die Kgl.
Resolution auf den Kommissionsbericht dagegen stand Ende Juni 1714 noch aus.
dies alles erhellt nur aus späteren Erwähnungen. Auch 1716 scheint wieder
darüber verhandelt worden zu sein.
9) Reskript an den General⸗-Feldmarschall Graf Dohna, Berlin, 12. De—⸗
ember 1713 (Konz. v. Ilgen): Befehlen Euch hiermit, bei dem Akzisewesen in
kznigsberg auf den Impoft. der auf Hanf und Flachs geletzt ist, eine besondere
Attention zu haben, ob etwa dadurch dem mit diesen Waren dort gepflogenen
dandel tort geschehe, zumal Uns bekannt ist, daß das Kommerzium mit Hanf
und Flachs dort bisher gar konsiderabel gewesen, und wenn es gar zu stark belegt
werden sollte, diese Handlung sich wohl an andere Orte ziehen möchte.