Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
zu bewältigen. Die Königsberger wollten diese durchaus nur vom 
Landeskonsum verstanden wissen, da sich sonst dieser importante 
Handel nach Danzig wende, wohin sich ohnedem die stärksten Pach— 
kammern von Königsberg gezogen hätten. Bei jener Kommission 
erklärten sich die Kramer endlich bereit, die 1420,0 zu entrichten, 
aber beim Lizent zugleich mit dem Zoll. Auf die Klagen über die 
doppelte Visitation der Schiffe und Wagen vom Lizent und der 
Akzise war (13. November 1713) schon angeordnet worden, daß sie 
von den beiderseitigen Besuchern zugleich verrichtet werden solle; 
nun wurde (20. Januar 1714) auch bestimmt, daß wenigstens für 
die Kaufmannswaren die Lizentvisitation genügen solle. Das Er— 
gebnis sollte jeden Abend durch den Packhausbuchhalter der Akzise— 
kammer abschriftlich mitgeteilt werden, und diese hatte nun bei den 
Kaufleuten die Bezahlung der 50/,0 einzufordern. Die Kaufleute 
aber blieben sehr säumig mit der Bezahlung, und auch die rück 
ständigen Beträge waren nicht zu erhalten, so daß militärische Ere— 
kution angedroht werden mußte. Die Akzisevisitatoren mußten, wie 
angegeben wird, vielfach vergeblich um diese Gelder laufen, biß 
endlich die einfachste Lösung vorgenommen, und die Handelsakzise 
überhaupt bei der Lizentkammer abgeführt wurde.) 
Von Einheimischen und Fremden wurde fortwährend über 
die vielen unbequemen und zeitraubenden Laufereien und Plackereien, 
die Rechnungen, Zettel und Beschwerden bei der Akzise geklagt. 
Polnische Adlige wurden in den Toren wegen einiger Groschen 
wohl einige Stunden aufgehalten, mußten alles öffnen, auch Kleinig- 
keiten und Eßwaren verakzisen; zuweilen wurden 6 bis 10 Wittinen 
eines polnischen Herrn mit 60 bis 100 Personen einige Tage auß— 
gehalten, weil im Passierzettel ein kleiner Fehler sich fand. Häufih 
wurden gegen Litauer und Russen Konfiskationen wegen unrichtiger 
Angaben am Baum oder an den Toren verhängt, obwohl diefe 
Leute von dortigem Gewicht und Maß oft keine Kenntnis hatten 
Auf ihre Klagen wurde zwar ein scharfes Verbot erlassen, den 
Verkäufer die Akzise unter irgend einem Vorwand aufzubürden, 
und jene gaben zu, daß dieser höchst rühmliche Anfang, dem üÜbel 
abzuhelfen, sie veranlasse, nicht alle Kommunikation mit Preußen 
i) So im Reg.⸗Patent vom 8. August 1715 angekündigt. (Grube IIl. 
Nr. 2445)
	        
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