Beschwerung des Handels durch die Akzise. 193
n
f⸗
a⸗
ie
i⸗
it
ef
.
gt.
gen
ja⸗
ren
gs
ifiq
get
est
en.
vem
abzubrechen. Aber sie behaupteten auch nachher, sie müßten
die Atzise in den Preisen zahlen, und auf die Retourwaren und
Viktualien werde sie ihnen gleichfalls geschlagen. Sie klagten auch,
daß nun zu den beiden Visitationen im Neuen Graben und zu
dabiau die dritte am Baum hinzugekommen sei, dazu die Abfertigung
auf dem Schloß und wegen trinkbarer Waren auf dem Rathause
hei Ankunft und Rückreise, was alles tagelangen Aufenthalt ver—
ursache.)
Man kann sich allerdings dem Eindruck nicht verschließen,
daß die Akzise gegen den leicht empfindlichen Fremdenhandel allzu
rücksichtslos verfuhr. Einmal beschlagnahmte das Akzisedirektorium
einem moskowitischen Kaufmann, weil er statt 30 nur 5 Stein
Wachs angegeben hatte, die Ware und bestrafte ihn mit 260 fl.
Da verwies aber die Kammer den Visitatoren ihr hartes Verfahren
und erließ die Strafe,“) weil man Fremden, die von 200 Meilen
herkäümen, unmöglich zumuten könne, ihre Waren nach hiesigem
Gewicht, ehe sie gewogen worden, anzugeben, und weil auf den
fremden Verkäufer, der die Waren nicht verakzise, kein Verdacht
der Defraudation fallen könne. Nur sollten die Russen nochmals
ermahnt werden, alles richtig und ohne Verschweigen anzugeben,
die Visitatoren und Torschreiber aber zwar nach Eid und Gewissen,
doch mit Bescheidenheit verfahren und sich durch den Anteil an den
—
Im ganzen waren, wie die Kaufleute und Mälzenbräuer im
danuar 1715 in Berlin vorstellen ließen, die Beschwerden durch
die Akzise und ihre Administration so groß und mannigfaltig, daß
aum alles zu exprimieren sei. Das Werk sei ganz unrichtig und
konfus, obwohl die Zahl der Bedienten beinahe sechsmal größer
As bei der städtischen Administration sei. Den Akzisanten war
aoch immer kein Akzise-Reglement bekannt gegeben. Die Sätze
eien vielfach ungerecht oder ohne Proportion, sie würden oft zwei—
mal gefordert. Die Administration sei verkehrt und beschwerlich,
pn.
hel
zen
II.
ij Undatiertes Memorial der polnischen und litauischen Adligen zu Königs⸗
berg (Kbg. Stadt⸗-⸗A. Fach 6).
) Reskript der Kammer 16. März 1714. (Ebenda.)
) VBgl. auch die Regierungsedikte wider die Plackereien der Torschreiber
und Besucher, 7. Juli 1715 und 4. März 1720 (Grube III, Nr. 248, 249).
Aeta Borussica Handels⸗, Zall- und Alzisepolititk II. 3