Verhandlungen über die Königsberger Akzisereform. 195
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vor allem in dem Punkt der gewaltsamen Werbung wollte ihm
niemand assistieren. In anderen Dingen, wenn es nur keine Geld—
sachen seien, und nichts von dem gemachten Etat abgehe, „welches
die allerdiffizilssten negotiations sind“, hoffte er anfangs gute Re—
solutionen zu erhalten. Nachher aber wurde er fast kleinmütig
und bat, ihm einen zu Hülfe zu schicken, denn es gehe über eines
Menschen Arbeit, dergleichen importante Negotiationen, die vielleicht
alle vorigen übertreffen möchten, treiben und dabei noch viele schäd—
liche Proiekte und Anschläge verhindern zu müssen.
Wegen der Akzise rieten ihm anfangs einige Minister im
Vertrauen, er solle den König überreden, daß er sie gegen ein festes
jährliches Quantum, das wenigstens 70000 Tlr. betragen müsse,
den Städten wieder überlasse. Die Städte boten aber nur 55 bis
60000 Tlr., während der bisherige Ertrag nach Abzug der Unkosten
weit über 80000, wie es heißt, war. Daher wurde das Angebot
glatt verworfen, und Negelein mußte melden, man wolle nicht ein
Haarbreit von dem bisherigen Ertrage abgehen, vielmehr den Satz
in einem und anderem noch gern erhöhen.“)
Dies geschah auch, denn unterm 7. Februar 1715 wurde die
Schlachtakzise erhöht als Entgelt für die Erleichterung, die dem
polnischen Handel durch die endlich zugestandene Aufhebung der
Verzettelung gewährt wurde. Das wichtige Edikt, das die Ergebnisse
der Berliner Konferenzen zusammenfaßte,?) sollte das bisher noch
fehlende Reglement ersetzen; dennoch wurde es zunächst noch gar
nicht publiziert, inzwischen aber einige Großkaufleute, weil sie Waren
aus den Wittinen entnommen hatten, ohne vorher einen Akzise—
zettel zu löäsen, nach der neuen Festsetzung (Art. 3) mit dem Doppelten
gestraft. Erst auf die Beschwerde der Kaufleute hin wurden die
hauptsächlichen Bestimmungen durch Druck und Anschlag bekannt
gegeben,) aber ein endgültiger Abschluß war auch damit nicht ge—
schaffen, die Klagen und Veränderungen dauerten fort. Die preußische
) Schreiben Negeleins an die Magistrate, Berlin, 29. Dezember 1714,
1I. 19. und 22. Januar 1715 (Kibg. Siadten., Fach G
)) Aktenstücke Nr. 14.
) Edikt vom 7. Juli (Grube III, Nr. 243) und 22. Juli 1715 (Ebg.
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