Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

196 
Zweiter Teil. 
Regierung hat sich in der Folge durch eine Reihe von Edikten') 
bemüht, die Handelsinteressen und die Königliche Steuerverwaltung 
in besseren Einklang zu bringen und das Verfahren im einzelnen 
zu regeln, aber noch immer blieb das Verhältnis hier ein schlechtes, 
die staatliche Akzise bürgerte sich schwer ein. 
Dies ist zunächst eine allgemeine Erscheinung: allenthalben wo 
die Akzise in solcher Ausdehnung als eine alles erfassende Steuer 
eingeführt worden ist, wurde sie als sehr drückend, ja unerträglich 
empfunden, überall erhob sich die Klage, bei solcher Belästigung 
könne Handel und Wandel nicht bestehen. In manchen Ländern 
wurde sie auch deshalb wieder aufgehoben, in den brandenburgischen 
Gebieten aber hielt man sie, und schließlich gewöhnte sich die Be— 
völkerung daran. In Königsberg waren die Widerstände besonders 
heftig, weil die Stadtverwaltungen hier unabhängiger, die Kaufleute 
sehr einflußreich, die den Handel speisenden Polen und Litauer 
ungeberdig und keines Zwanges gewohnt waren. Aber auch die 
Akziseverwaltung hatte ihre Schuld, sie ist nicht mit Verständnis 
und Geschick geführt worden, die ersten Jahre sind angefüllt mit 
Versuchen und Mißgriffen, mit Verordnungen und Gegenverord— 
nungen. Eigentümlich ist schon, daß der Direktor der Königsberger 
Akzise, Hofrat Gregori, das Amt von dem ersten provisorischen 
Leiter, Kammerrat Hoffmann, gekauft hat und ihm dafür die Hälfte 
der Einnahme geben mußte; er war oft etliche Tage nicht auf der 
Akzise zu sehen.,“) Das neue Akzisedirektorium war von Anfang 
und blieb gründlich verhaßt. Nicht nur die Magistrate baten, man 
möge ihm auftragen, „daß nicht von Tag zu Tag unterschiedene 
Neuerungen in inknitum zum höchsten Bedruck der Untertanen 
vorgenommen werden“, sondern auch das Lizentdirektorium be— 
schuldigte die Nebenbehörde wegen ihrer zu merklicher Alarmierung 
) Edikte vom 8. August und 12. November 1716 (Grube III, Nr. 24 
bis 246), gedrucktes Patent vom 24. August 1715 (Kbg. 283 qh; auch solche vom 
28. September 1716 und 21. April 1719 werden in dem zusammenfassenden 
Patent vom 18. November 1719 erwähnt. 
2) Berichte des Grafen Waldburg vom 4. und 26. Mai 1716 (4. B. Be- 
hördenorganisation II, 369, 387).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.