Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Die Akziseverwaltung in Königsberg. 197 
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der Negotianten und offenbarer Konfusion des Lizent- und Akzise— 
wesens gereichenden Neuerungen.) 
Die Magistrate und Kaufleute von Königsberg aber waren 
aicht die Leute, sich dem ohne weiteres zu fügen, im Gegenteil, sie 
vidersprachen schon, wie es scheint, grundsätzlich allen Maßnahmen, 
die von der verhaßten Steuerverwaltung ausgingen, und so war 
ein fortwährender Kampf zwischen ihnen. Unendliche Schwierigkeiten 
machte es, die allerdings sehr lästigen Bestimmungen durchzusetzen, 
daß die Kaufleute von kleinen Waren nichts an sich nehmen, von 
andern nichts zum Konsum oder zur Hökerei verkaufen durften, bevor 
aicht der Ausweiszettel über bezahlte Akzise vorgewiesen war, daß 
alle lande und stromwärts einkommenden und alle an die klein— 
städtischen Händler verkauften Waren mit genauen Spezifikationen 
begleitet sin mußten. Nicht nur weil es lästig und zeitraubend 
war, sondern auch weil der Kaufmann in älterer Zeit ängstlich 
demüht war, seinen Umsatz und Gewinn geheim zu halten, sich 
nicht in das Geschäft hineinsehen zu lassen, weil die durch die 
Akzise geforderte ffentlichkeit altüberkommenen Grundsätzen zu— 
widerlief. Aber mit dieser Geheimtuerei im Geschäftsleben war 
wuch viel Schlendrian und Gewissenlosigkeit verbunden, und darum 
wurde zwar die strengere Reglementierung und viel exaktere Auf— 
sicht über Marktkauf, Wage, Getreidehandel, die Forderung schrift— 
icher Nachweise u. dgl. bitter empfunden, mußte aber heilsam 
wirken. 
Auch in der unteren Verwaltung setzte sich der Kleinkrieg 
jort, und wurde auf beiden Seiten gesündigt. Wie über Schikanen 
der Torschreiber und Besucher gegen die Landleute geklagt wurde, 
so kam es auch vor, daß die Akzisanten gegen die Bedienten allerlei 
Insolentien begingen, ja sich mit Worten und Tätlichkeiten an ihnen 
oergriffen. Es mußte bei hoher Geldstrafe verboten werden, „einen 
Akzisebedienten in seiner Funktion zu turbieren und mit höhnischen 
ind groben Worten auzufahren“, da der König keinesweqgs gestatten 
vollte, daß Dero Akzisebedienten bei ihrer ohnedem mehr als 
peiniblen Funktion eines jeden Insulten exponiert seien, sondern 
ihr Amt mit Freuden tun und darin aufs äußerste geschützt werden 
Pe⸗ 
ij Juni bzw. April 1714.
	        
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