Die Akziseverwaltung in Königsberg. 197
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der Negotianten und offenbarer Konfusion des Lizent- und Akzise—
wesens gereichenden Neuerungen.)
Die Magistrate und Kaufleute von Königsberg aber waren
aicht die Leute, sich dem ohne weiteres zu fügen, im Gegenteil, sie
vidersprachen schon, wie es scheint, grundsätzlich allen Maßnahmen,
die von der verhaßten Steuerverwaltung ausgingen, und so war
ein fortwährender Kampf zwischen ihnen. Unendliche Schwierigkeiten
machte es, die allerdings sehr lästigen Bestimmungen durchzusetzen,
daß die Kaufleute von kleinen Waren nichts an sich nehmen, von
andern nichts zum Konsum oder zur Hökerei verkaufen durften, bevor
aicht der Ausweiszettel über bezahlte Akzise vorgewiesen war, daß
alle lande und stromwärts einkommenden und alle an die klein—
städtischen Händler verkauften Waren mit genauen Spezifikationen
begleitet sin mußten. Nicht nur weil es lästig und zeitraubend
war, sondern auch weil der Kaufmann in älterer Zeit ängstlich
demüht war, seinen Umsatz und Gewinn geheim zu halten, sich
nicht in das Geschäft hineinsehen zu lassen, weil die durch die
Akzise geforderte ffentlichkeit altüberkommenen Grundsätzen zu—
widerlief. Aber mit dieser Geheimtuerei im Geschäftsleben war
wuch viel Schlendrian und Gewissenlosigkeit verbunden, und darum
wurde zwar die strengere Reglementierung und viel exaktere Auf—
sicht über Marktkauf, Wage, Getreidehandel, die Forderung schrift—
icher Nachweise u. dgl. bitter empfunden, mußte aber heilsam
wirken.
Auch in der unteren Verwaltung setzte sich der Kleinkrieg
jort, und wurde auf beiden Seiten gesündigt. Wie über Schikanen
der Torschreiber und Besucher gegen die Landleute geklagt wurde,
so kam es auch vor, daß die Akzisanten gegen die Bedienten allerlei
Insolentien begingen, ja sich mit Worten und Tätlichkeiten an ihnen
oergriffen. Es mußte bei hoher Geldstrafe verboten werden, „einen
Akzisebedienten in seiner Funktion zu turbieren und mit höhnischen
ind groben Worten auzufahren“, da der König keinesweqgs gestatten
vollte, daß Dero Akzisebedienten bei ihrer ohnedem mehr als
peiniblen Funktion eines jeden Insulten exponiert seien, sondern
ihr Amt mit Freuden tun und darin aufs äußerste geschützt werden
Pe⸗
ij Juni bzw. April 1714.