Die Akzise in den kleinen Städten. 201
vor dem anderen nicht beschwert, und die Einnahme dennoch ver—
mehrt werde. Dazu wurde eine große Konferenz im Kommissariat
nit allen Kreiskommissaren, Akzise-Einnehmern und Deputierten
jeder Stadt anberanmt; ) es wurde auch mit Regnlierung der
Memeler Akzise begonnen.) Waldburg hatte in diesem Sinne
schon seit 1715 Verbesserungen getroffen.
Der Plan hat sich wohl als nicht durchführbar erwiesen,
jedenfalls wurde nicht lange danach der entgegengesetzte in Angriff
genommen: für sämtliche Städte einschließlich Königsberg einen
gleichförmigen Akzisetarif einzuführen. Um dies zu erleichtern,
wollte man die ganze Handlungsakzise fallen lassen und um so
mehr auf die Konsumtion in den Städten legen. Aber nun wollten
merkwürdigerweise in der darüber gehaltenen Konferenz die Königs—
berger Vertreter von einer Änderung ihrer so viel geschmählen
Akziseverfassung nichts wissen.e) Der Grund war einfach: eine
Erhöhung der Konsumtionsakzise brachte bestimmt eine Mehr—
belastung, die Handlungsakzise aber hatten die Kaufleute schon ab—
zuwälzen verstanden; man müsse erwägen, so heißt es, daß der
fremde Käufer sie bisher „tacite mitgetragen“ habe. Das Kom—
missariat konnte die Königsberger zu nichts bewegen und mußte
die „so höchst nötige Veränderung der Akzise“ aussetzen, bis der
König selbst wieder kommen und durch seine Minister die Sache
näher examinieren lassen werde. Inzwischen wollte es probeweise
in vier der ansehnlichsten kleinen Städte den Königsberger Akzisesatz
einführen lassen.
Aber auch in Berlin war man durchaus der Meinung, daß
die Königsberger Sätze, die nun einmal nach reifer Überlegung
eingerichtet seien, nicht ohne sonderbare Ursache wieder verändert
verden sollten, und daß das Kommerzium mit Fremden, worauf
cchon ein sehr hoher Zoll liege und woran dem König so ein vieles
i) Auf Waldburgs Bericht vom 26. Januar 1717 unterm 8. Februar
approbiert (Gen.⸗Kommissariat Preußen IV, 4).
) So nach Kommissariatsbericht vom 16. September 1717. Für Memel
war auch schon ein Tarif approbiert, der aber durch die bald erfolgende Ver—
inderung aufgehoben wurde.
) Bericht des preuß. Kommissariats vom 20. Dezember 1718 (Gen.Dir.
Ostpr. II, 1, 8.