n
sd
sr⸗
m
ypu
4
e⸗
en
P
gjer
*
ese
et
nef
och
der
ren
N
grf⸗
nas⸗
aAnd
men
Agen
da!
Die Tranksteuer in Ostpreußen.
209
auf ihr dringendes Bitten die Administration wieder überlassen,
wogegen sie von dem Ertrage der städtischen und freiheitischen
Tranksteuer nebst der Beisteuer nach Abzug aller Salarien und
Unkosten, die nicht über 2000 Rtlr. betragen sollten, ꝰ/3 an den
König abzugeben sich erbodten. Doch mußte bei der städtischen
Administration zur Wahrnehmung des Königlichen Interesses der
Kammermeister Döpler als Mitdirektor mit gleichem Gehalt wie der
städtische Direktor (300 Thir.) übernommen werden.“) Als die
Städte buten, daß nach Abtrag ihrer Schulden die Tranksteuer
gänzlich aufhören möge, hatte man wegen ihres Drittels nichts da—
gegen, wegen der erbetenen gänzlichen Aufhebung aber behielt der
König sich Resolution vor.
Schon bald mußten der Magistratsverwaltung Vorwürfe wegen
verschiedener schädlicher Neuerungen gemacht werden;“) eine Unter—
suchung durch eine besondere Kommission unter Vorsitz des Grafen
Alexander Dohna brachte so viel Mängel und Mißbräuche zutage,
daß von einer Strafverfolgung nur deshalb abgesehen wurde, weil
die Urheber schon längst tot seien. Der neue König ordnete eine
gründliche Reform der Tranksteuerverfassung an.s) Das Trank—
steuerkolleg wurde trotz Beschwerde der Regierung dem Kommissariat
unterstellt.) Es wurde dann dem Magistrat die Trank- und Bei—
steuer auch weiter überlassen, aber das Königliche Interesse dadurch
sicherer gestellt, daß ein jährliches Fixum von 26000 Tlr. an ihn
abzuführen war, und daß ein Direktor, der Kontrolleur und der
Kassierer Königliche Bediente sein sollten.“) Der Ertrag nach
Abzug des Königlichen Quantums und der Unkosten sollte allein
zur Zahlung der Zinsen und Tilqung der Schulden verwendet
) Die Salarien des neuen Kollegiums — 2 Direktoren, je J Vertreter
der Gerichte, der Kaufleute und der Gemeine, 2 der Mälzenbräuer und 1 Sekretär
betrugen 15331/, Thir. Juni 1714 folgte dem verstorbenen Döpler der Ober—
elretär Vietor als Direktor, obwohl die Magistrate die Stelle unbesetzt zu lassen
baten, da das Königliche Interesse durch den dabei bestellten Kontrolleur schon
genügend respiziert werde.
) Reskript, Kölln 8. Januar 1712 (Fbg. Et.⸗Min. 79 b).
)) Reskript, Berlin 22 Mai 1713 (Ausf. ggez. v. Kameke, ebenda).
Desgl. vom 12. Juli 1714. (Ebenda.)
d) Restripte an Dohna 20. Mai, an die Magistrate 15. Juni 1715 (Abg.
kaufm.A. P 15).
Adta Bornssiea. Handels-, Koll- und Akzisevolitik IT.