Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Die Tranksteuer in Ostpreußen. 
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auf ihr dringendes Bitten die Administration wieder überlassen, 
wogegen sie von dem Ertrage der städtischen und freiheitischen 
Tranksteuer nebst der Beisteuer nach Abzug aller Salarien und 
Unkosten, die nicht über 2000 Rtlr. betragen sollten, ꝰ/3 an den 
König abzugeben sich erbodten. Doch mußte bei der städtischen 
Administration zur Wahrnehmung des Königlichen Interesses der 
Kammermeister Döpler als Mitdirektor mit gleichem Gehalt wie der 
städtische Direktor (300 Thir.) übernommen werden.“) Als die 
Städte buten, daß nach Abtrag ihrer Schulden die Tranksteuer 
gänzlich aufhören möge, hatte man wegen ihres Drittels nichts da— 
gegen, wegen der erbetenen gänzlichen Aufhebung aber behielt der 
König sich Resolution vor. 
Schon bald mußten der Magistratsverwaltung Vorwürfe wegen 
verschiedener schädlicher Neuerungen gemacht werden;“) eine Unter— 
suchung durch eine besondere Kommission unter Vorsitz des Grafen 
Alexander Dohna brachte so viel Mängel und Mißbräuche zutage, 
daß von einer Strafverfolgung nur deshalb abgesehen wurde, weil 
die Urheber schon längst tot seien. Der neue König ordnete eine 
gründliche Reform der Tranksteuerverfassung an.s) Das Trank— 
steuerkolleg wurde trotz Beschwerde der Regierung dem Kommissariat 
unterstellt.) Es wurde dann dem Magistrat die Trank- und Bei— 
steuer auch weiter überlassen, aber das Königliche Interesse dadurch 
sicherer gestellt, daß ein jährliches Fixum von 26000 Tlr. an ihn 
abzuführen war, und daß ein Direktor, der Kontrolleur und der 
Kassierer Königliche Bediente sein sollten.“) Der Ertrag nach 
Abzug des Königlichen Quantums und der Unkosten sollte allein 
zur Zahlung der Zinsen und Tilqung der Schulden verwendet 
) Die Salarien des neuen Kollegiums — 2 Direktoren, je J Vertreter 
der Gerichte, der Kaufleute und der Gemeine, 2 der Mälzenbräuer und 1 Sekretär 
betrugen 15331/, Thir. Juni 1714 folgte dem verstorbenen Döpler der Ober— 
elretär Vietor als Direktor, obwohl die Magistrate die Stelle unbesetzt zu lassen 
baten, da das Königliche Interesse durch den dabei bestellten Kontrolleur schon 
genügend respiziert werde. 
) Reskript, Kölln 8. Januar 1712 (Fbg. Et.⸗Min. 79 b). 
)) Reskript, Berlin 22 Mai 1713 (Ausf. ggez. v. Kameke, ebenda). 
Desgl. vom 12. Juli 1714. (Ebenda.) 
d) Restripte an Dohna 20. Mai, an die Magistrate 15. Juni 1715 (Abg. 
kaufm.A. P 15). 
Adta Bornssiea. Handels-, Koll- und Akzisevolitik IT.
	        
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