Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Antersuchung des klevischen Städtewesens. 211 
je 
F 
ni 
nje 
⸗ 
er 
m 
uf 
t 
Hie 
ect. 
rde 
die 
U⸗ 
ren 
ihr⸗ 
ter⸗ 
d⸗ 
cung 
411 
urch 
Mus⸗ 
tken. 
pei 
hrgi 
„Ilt. 
1111P 
nhutg 
atzise 
daß 
IFlt. 
Lottum, die Räte Maschs und Motzfeld, beauftragt, dies vorzunehmen 
uind zu sorgen, daß der Städte Aufnehmen möglichst befördert, 
dadurch mehr Manufakturen und Kommerzien im Lande eingeführt 
und die von Untertanen entblößten Städte wieder besser besetzt 
würden, auch die Finanzen der unvermögenden Städte, besonders 
kmmerich und Rees, in der Stille zu untersuchen und Abhülfe zu 
exwägen.) Aber auch diese Kommission mußte auf erneutes An— 
suchen der Städte im Frühjahr 1713 wieder an das Werk erinnert 
verden. Dann aber wurde beschlossen, nicht nur die rathäuslichen 
Finanzen und Stadtakzisen zu untersuchen, sondern diese gleichzeitig 
in Königliche Verwaltung zu übernehmen und sie so einzurichten, 
daß daraus die Kontributionskontigente bestritten und feste Beträge 
für eine regelmäßige Zinszahlung und Tilgung der städtischen 
Schulden ausgeworfen werden sollten.“) Damit wurde ein neuer 
Weg beschritten: Die Durchführung der Akzise geht nun zusammen 
mit der Reform des Städtewesens. Zu diesem erweiterten Zweck 
vurde zu den beiden einheimischen Beamten, Maschs und Müntz, noch 
der hinterpommersche Akzisedirektor Michael Durham hinberufen. 
Er war dabei die eigentlich tätige und arbeitende Kraft, ohne den 
das schwierige Werk kaum zu Stande gekommen wäre.s) Aber 
auch die Energie und Arbeitskraft Durhams konnte nur in jahre— 
anger angestrengter Tätigkeit durchdringen, denn das Finanzwesen 
eder Stadt wurde einzeln untersucht und in Ordnung gebracht. 
Die Magistrate wie die Bürgerschaften widerstrebten der Neue— 
rung aufs äußerste; in der Hauptstadt Kleve, wo damit begonnen 
vurde, schien es zu tätlichem Widerstand zu kommen, Durham erbat 
chon militärische Hülfe. In Berlin beharrte man zwar fest auf 
der Durchführung der Maßnahme, erleichterte sie aber durch Ent— 
gegenkommen im einzelnen und bereitwillige Rücksichtnahme auf die 
Lerhältnisse von Handel und Wandel. So wurde der anfängliche 
) Reskripte an die Kommission, Charlottenburg 6. September 1712 und 
berlin 4. Mai 1718 (R. 34 n. 272). — 
Bgl. Aktenstücke Nr. 4. 
) Über Durham vgl. A. B. Behördenorganisation J. S. 344; über die 
jesamte Tätigkeit der „Rathäuslichen Kommission“ Schmoller in Ztschr. f. Preuß. 
desch. XI, S. 524ff.; die Persönlichkeiten der Untersuchungskommissare für das 
Städtewesen in den verschiedenen Propinzen, ebenda S. 5297f.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.