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Zweiter Teil.
Akzisetarif für Kleve schon bald verändert, der Handelsimpost er—
—
Danach wurde das Steuerwesen der größten Stadt, des ersten
Handelsplatzes im Lande, Wesel, vorgenommen.?) Hier waurde
von vornherein dem ohnehin geschwächten und bedrängten Handel
große Rücksicht zugewandt. Die Stadt erhielt einen besonderen
Tarif, den der König bei seiner Anwesenheit dort selbst geprüft
und genehmigt hatte. Darin waren alle Hökerwaren, gemeinen
Kramwaren und in die Handlung laufenden Güter, rohe Materialien
und Wolle, womit die einheimischen Kaufleute innerhalb Landes
Handlung trieben, frei gelassen; was in der bisherigen Stadtakzise
schon belegt war, wurde im allgemeinen nicht höher gesetzt, das
übrige nach dem Klevischen Tarif angesetzt. Das Generalkommissariat
hielt zwar nicht diese Vergünstigungen für den Handel, wohl aber
das Freilassen von Konsumtibilien für zu weitgehend; da aber die
Kommissare auch dies für notwendig erachteten und urteilten, daß
trotzdem für Abführung des Kontributionskontingents und Befriedi⸗
gung der Gläubiger genug einkomme, so wurde der Tarif endgültig
vollzogen.*)
Die Weseler Akzise nahm 1. September ihren Anfang, die
Einführung machte hier gar keine Schwierigkeiten, dagegen wunde
etwas später zur Verhütung von Unordnungen bei Einführung der
Akzise in Emmerich ein Kommando vom Lottumschen Regiment
dahin beordert.) Der Magistrat von Wesel hat sich erst nachträg—
lich gegen die staatliche Steuerverwaltung gewehrt, natürlich ohne
Erfolg. Auch in der Erhebung der Akzise selbst ergaben sich ers
in der Praxis Schwierigkeiten. Es erwies sich bald als geradezu
i) Tarif vom 23. März 1714 und ünderung vom 2. Juni 17141
Scotti II, Nr. 688 bezw. 691. Vgl. Aktenstücke Nr. 6.
N Vgl. Aktenstücke Nr. 9.
3) Reskript an die Kommission, Berlin 4. August 1714 (Konz. Grumbbhow)
auf deren Bericht vom 12. Juli (Gen.-Akz.- u. Zoll-⸗Dept. Westf. II, Nr. b). Der
Weselsche Tarif vom 4. August ist abgedruckt bei Sceotti II, Nr. 694. In einem
Reskript vom 20. September wird die Auflage auf Getreide — 8 St. vom
Wagen bzw. 1St. vom Sack für das auf dem Rhein ein- und ausgeführte —
als etwas hart bezeichnet, den Kommissaren aber das Vertrauen ausgesprochen—
daß sie zu dieser Verfassung genugsame Ursache gehabt haben würden.
4 Befehl v. 3. Nov. 1714 (Münster St.⸗A. Kl.⸗Mark VIII Gen. 201).