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Zweiter Teil.
eben eine niedergehende Stadt. Aber es wurde auch geklagt über
einige Veränderungen und Erhöhungen, daß hierbei und sonst des
Magistrats Condirektorium nicht beachtet, und daß neben der Akzise
ein hohes Servisgeld aufgelegt wurde.!)
Bei Lippstadt sprachen politische Rücksichten mit: der König
hatte nur ein mit dem Grafen von Lippe-Detmold gemeinsames
Condominat über diese Stadt. Man mußte sich bemühen, die Ein—
willigung des Grafen zur Änderung des rathäuslichen Kredit—
und Steuerwesens zu erlangen.?“) Dieser war jedoch auf keine
Weise dazu zu bewegen, der König versuchte es immer wieder mit
neuen Versprechungen, er ließ auch Verhandlungen aufnehmen über
eine völlige Abtretung der Stadt, sie scheiterten jedoch an den
hohen Gegenforderungen. Das Generalkommissariat stellte wieder—
holt vor, daß sich bei solchen Schwierigkeiten die Veränderung nicht
lohne, denn nach den gemachten Überschlägen werde der Akziseertrag
nicht höher sein als das bisher gezahlte Kontingent von 1800 Tlr.)
ein wirtschaftliches Interesse lag auch nicht vor, da die Stadt gänzlich
abseits lag, von fremdem Gebiet umschlossen. Der König ließ
dennoch mit der Einrichtung beginnen in der Meinung, daß der
Graf sich nachträglich zu einem Vergleich bequemen werde. Man
begann auch mit dem Bau von 5 Torschreiberhäusern, der
Graf aber drohte mit Beschwerde beim Kaiser, verbot dem Magistrat
jede Mitwirkung, man mußte Tätlichkeiten der aufgereizten Be—
völkerung befürchten.
Inzwischen war nicht nur die märkische, sondern auch die
ravensbergische Akzise eingerichtet worden; danach sollte sie endlich
auch in Lippstadt vorgenommen werden, jeder, der sich tätlich wider⸗
setzte, wurde mit Festungsstrafe zu Wesel bedroht.) Endlich wurde
auf eine nochmalige Vorstellung des Generalkommissariats die Ein⸗
1) Soest Stadt⸗-A. II, 17.
) Erstes Schreiben 21. Oktober 1716 (Gen.⸗Dir. Mark 69, Nr. 1).
8) Die Stadt bestritt ihre Einnahmen aus einem kombinierten Zoll und
Akzise auf alles was ein⸗, aus- oder durchpassierte, verkauft und gekauft wurde.
ausgenommen das in die Stadt zu Kauf kommende Korn: 3Pf. vom Rtlr. wo
keine Spezialsätze, einkommender Brieftabak 1J Gr. vom Tlir. Die städtisch
gedruckte Interims⸗Akzise-Ordnung vom 7. Juni 1712 war lediglich vom Ma⸗
gistrat erlassen. (Gen.⸗Dir. Mark Tit. 70, Nr. 2.)
4) Reskript vom 9. September 1720 (Gen.⸗Dir. Mark 69. Nr. 1).