Soest, Lippstadt, Ravensberg. 219
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führung der Akzise in Lippstadt bis auf weiteres ausgesetzt und
znuch die Untersuchung des rathäuslichen Wesens eingestellt,) weil
der Graf noch immer nicht einwilligen wollte, die Einführung wider
seinen Willen aber Schwierigkeiten und Verdruß, sonderlich beim
kaiserlichen Hofe, machen würde, weil ferner ein Mehrertrag zweifel—
haft war, und selbst wenn ein Überschuß eintrat, dieser nach einem
vom König gegebenen Versprechen zur Hälfte dem Grafen über—
lassen werden mußte. Immerhin kam man noch wiederholt darauf
zurück, weil das rathäusliche und Stadtwesen in immer größere
Verwirrung geriet, und somit zum Nutzen der Stadt und der beiden
Stadtherren eine Remedierung unumgänglich nötig erschien;) aber
noch 1740 wurde beschlossen, bis zur Volljährigkeit des jungen
Grafen zu Lippe damit zu warten.?)
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Nachdem das Akzisewesen in Kleve und Mark fertiggestellt,
reiste der dafür (1717) zum Geheimrat beförderte Durham nach
Ravensberg, und begann am 8. Oktober 1718 mit dem gleichfalls
dazu beauftragten Geh. Kriegsrat v. Meinders in Bielefeld zu
beraten. In Ravensberg und Minden war das Städte- und
Handelswesen von ganz anderer Beschaffenheit wie in Kleve und
Mark. Hier, zumal in Kleve, war eine Überzahl von Städten (24
und 21), weil in Zeiten aufblühender Wirtschaft die Herzöge einer
Reihe von Dörfern und Flecken Stadtrechte verliehen hatten, um
womöglich allen Handel und Wandel mit den Benachbarten ins
dand zu ziehen und es zum General-Packhaus zu machen.“) Später
ging der Handel zurück, Verfall setzte ein, mehrere der kleineren
Städte sanken ganz auf dörflichen Zuschnitt zurück. Obwohl diese
also nur noch den Namen von Städten führten, und obwohl sie
keine Mauern und Tore hatten, wurde auch in diesen die Akzise
eingeführt, in manchen, wie Isselburg, wurde die verfallene Stadt—
mauer durch einen Pallisadenzaun ersetzt, wobei die Bürger helfen
mußten. Gegen die Konkurrenz des platten Landes waren sie da—
V Reskript vom 5. April 1721. (Ebenda Tit. 70, Nr. 2).
) Restript an die klevische Kammer, 1. Mai 1731. (Ebenda.)
) 22. März 1740, letztes Reskript in dieser Sache. (Ebenda.)
) So nach Berichten Rappards (Gen.⸗Dir. Kl. 81, 2.)