handel und Gewerbe in Minden-Ravensberg. 221
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n den ravensbergischen Flecken, dort „Weichbilder“ genannt,) be—
sohlen wurde, sich noch vor Ablauf des Jahres in die Städte zu
zegeben. Das war unmöglich, die beiden Städte waren mit
händlern schon genug angefüllt und lagen zudem für einen großen
Teil des Landes zu entfernt, so daß der Handel sich nicht so sehr
dahin als in auswärtige Orte ziehen würde. Daher wurde dies
auf Bitten der Betroffenen und Vorstellung des Kommissariats bald
vieder rückgängig' gemacht und das Angebot jener angenommen,
iich nötigenfalls lieber der städtischen Akzise zu unterwerfen, damit
nicht vorgeschützt werden könne, daß sie durch akzisefreien Handel
vor den Städten im Vorteil seien. Das sollte im Zusammenhang
mit der in Aussicht genommenen Akziseregelung eingerichtet, in den
äbrigen ländlichen Ortschaften aber die Handlung mit Nachdruck
berhindert werden.) Die Stadt Bielefeld supplizierte vergebens
wider diese Anordnung.
Im Oktober 1718 haben die Kommissares) mit dem Magistrat,
den Kaufleuten und dem Krameramt zu Bielefeld über das Kämmerei—
und Steuerwesen verhandelt, und wurden die entscheidenden Punkte
ür die neu einzurichtende Akzise festgelegt.) Vor der endgültigen
Durchführung wurde aber eine Untersuchung des ganzen Landes
adtig befunden, so daß jene sich bis zum Frühjahr 1719 verzögerte.
Die Kommissare hatte einen schweren Stand, da die tatsächlichen
Verhältnisse so ganz anders waren, als die weitgehenden Forde—
rungen der Städte, die geplante Akzise und die nötige Reglemen—
tierung es verlangten. Sie hielten dafür,“) daß die Akzise in den
Weichbildern, ausgenommen Vlotho, mit Vorteil nicht wohl werde
einzuführen sein, da die dort schon erhobene Gewinn- und Ge—
werbestener und die Niederlagsgelder zur Kgl. Rentei gehörten, da
die Orte ganz offen und die Mühlen abgelegen seien; daß ander—
seits die seit langem eingewurzelten Nahrungen auf dem platten
1) Sie waren in ziemlich gleicher Stellung wie die brandenburgischen
Nediatstädte d. h. in Gericht und gewissen Diensten dem Amt untergeordnet.
) Reskript vom 18. November 1717, bestätigt 1. März 1718.
9) Instruktion für v. Meinders und Durham wegen Übernahme der Stadt-
nzisen zu Bielefeld und Herford, Berlin 15. August 1718 (Münster St.⸗A.
Lammer Minden, 26, 4).
) Reskript vom 831. Okttober 1718 (Münster St.⸗A. Kammer Minden 26, 4).
Berichte vom 16. Februar und 3. März 1719.