Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Zweiter Teil. 
Lande nicht abgeschafft oder in der Weise eingeschränkt werden 
könnten, wie Bielefeld es verlange,) wollte man nicht die an den 
Grenzen sitzenden aus dem Lande verlieren. Sie entwarfen ein 
Kommerzien-Edikt, gegen das die Stadt wieder Bedenken vorbrachte, 
Diese verlangte nicht weniger, als daß alle anderen Kaufleute ihre 
Waren gegen Provision aus Bielefeld holten, daß alles Moltgarn 
vom Lande, bevor es ausgeführt werde, und auch der Hanf in der 
Stadt feilgestellt werden müsse, daß die Weberstühle abgeschafft 
würden und was dessen mehr war. 
Der König kam aber wieder darauf zurück, ob es nicht tunlich 
sei, von den Orten, wo die Leggen angerichtet waren, einigen, die 
am besten zu Kommerzien situirt seien, Stadtgerechtigkeit und damit 
die Freiheit, alle Arten der bürgerlichen Nahrung zu treiben, zu 
verleihen, und ob dann Hoffnung sei, die in den nächstgelegenen 
Dörfern befindlichen Handel- und Gewerbetreibenden durch An— 
bietung freien Bürger- und Meisterrechts auch andere Exemtionen 
von bürgerlichen Lasten auf gewisse Jahre zu veranlassen, innerhalb 
Jahresfrist in diese neuen Städte zu ziehen, so daß man in diesen 
gleichwie in Vlotho die Akzise einführen könnte. Die Kommissare 
meinten zwar, Bielefeld und Herford würden darüber sehr dolieren, 
man müsse ihnen dafür von ihren Lasten etwas abnehmen, auch 
die Wein- und Branntwein-Niederlage allein lassen, sie schlugen 
aber die Weichbilder Halle, Werther, Versmold, Borgholzhausen 
M Bielefeld schrieb (10. November 1718) den Verfall seiner Nahrung den 
Landkommerzianten zu, die in ihren Chaisen und „Allonge Perücken“ einher 
ziehen, auf stattlichen Rössen reiten, ihren Tischwein und das beste fremde Bier 
haben, die Stadt-Kommerzianten aber zu Fuß in elender Gestalt herumlaufen 
lassen. Sie sollten nicht nur angehalten werden, ihre Kommerzien und Brauereien 
abzustellen, sondern auch, was sie den Bürgern so lange aus der Haut gezogen, 
nebst Unkosten und Schaden zu restituieren. Dagegen hielt das „Wigboldt 
Werther den Bielefeldern vor, daß ihr schlechter Zustand, zumal die Stadtschulden 
„en general ihnen selbst und ihrer geführten schlechten menage, sonderlich den 
vielfältigen übermütigen Bauen zu danken, en particulier aber ihrer zärtlichen 
delicaten Lebensart und — da indessen der Landmann arbeitet — ihren an—⸗ 
stellenden banqueten zuzuschreiben“ sei. Der Landdrost v. d. Bussche aber meinte, 
von einem Verfall Bielefelds sei noch nichts bekannt, und rühre die jetzige Alte- 
ration im Commereio von einer ganz anderen Ursache her, worunter die Land⸗ 
kommerzianten in gleicher Weise litten. (Okt. Nov. 1718. Münster St.M. 
Kammer Minden II8 und XXVIA.)
	        
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