Die ravensbergischen Akzisestädte. 223
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24.M.
und Oldendorf als die geeignetsten vor. Sofort wurde nun be—
ohlen, daß diesen Stadtgerechtigkeit erteilt und das Kommerzien—
Edikt demgemäß abgefaßt werden sollte.) Es erfolgten nun schnell
hintereinander die weiteren Regelungen.
Der König übernahm Kontingent und Kompetenz-Etat von
Bielefeld und Herford, deren Kontribution sollte aufgehoben, und
die Akzise nach der bald danach vollzogenen Ravensbergschen Steuer—
ordnung in den alten und neuen Städten eingeführt werden.?)
Durch ein gedrucktes Patent) wurde der Handel, sowie Backen,
Brauen, Brennen zu feilem Kauf auf dem platten Lande ganz ver—
boten, dagegen den neuen Städten volle Gewerbefreiheit verliehen,
und die Vergünstigungen für die dahin Zuziehenden bekannt ge—
macht. Das Kommerzien-Reglement vom 26. Aprils) gab dazu die
genaueren Bestimmungen.
Bielefeld und Herford klagten, wie erwartet, gewaltig, daß
ihr Niedergang nun unausbleiblich sei, die neuen Städte und die
oiel höheren Akzisesätze seien zu viel beschwerliche Umstände, um sie
zuf einmal ertragen zu können; sie wiesen auch darauf hin, daß
in jenen kleinen Orten die Defraudation nicht zu vermeiden sei,
und daß sie selbst durch die Garnisonlasten im Nachteil seien. Die
neuen Städtchen unterwarfen sich zwar der Akzise, deuteten aber
auch an, daß eine jährliche Fixalabgabe ihnen lieber und dem
Handel zuträglicher sei.
Von Berlin aus wurde jenen vorgestellt, daß sie im ganzen mehr
Nutzen als Schaden aus der neuen Einrichtung hätten, da nun die
im Lande überhand genommenen Handwerker und Händler der Akzise
interworfen seien, und ihnen selbst der Wein- und Branntwein⸗
jandel ausschließlich verbleibe, auch wurde zugestanden, daß die neuen
Städte ihnen bei Einquartierung und Servis zu Hülfe kommen
ollten, und daß die Erinnerungen des Magistrats wider den neuen
y Reskript an Meinders, Durham und Steuerrat Zahn, Berlin 3. April
s719 (A. S. B. Grumbkow, Creutz, Katsch, Schlippenbach. Gen.-Dir. Minden-
savensberg 82, 2).
) Reskript vom 14. April 17185 Entwurf der Steuerordnung vom
W. April, eingerichtet nach Reskript vom 31. Oktober 1718, approbiert 9. Mai
i719 (Münster St.A. Kammer Minden XXVI, 4). Bgl. Aktenstück 37.
) Berlin 17. April 1710. (Ebenda II. 2)
J Aktenstück 36