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Zweiter Teil.
Tarif eingesandt werden sollten.) Es wurde auch entschieden, daß
Landviktualien, wenn sie nicht über 12 Ggr. Wert ausmachten, zum
Besten der Wochenmärkte für das erste Jahr in den Ravensbergschen
Städten akzisefrei bleiben sollten, und endlich wurden eine Reihe
von Tarifsätzen des breiten Konsums, vor allem auf Getreide und
Wein, ermäßigt.) In Berlin war man nachgiebiger als die Kom—
missare in Bielefeld, die in dem ganzen Sturm von Klagen und
Vorstellungen nur das Bestreben erkennen wollten, das Werk zu
verwirren, und die neue Ordnung in allen Teilen aufrecht er—
halten wissen wollten. Auch die Landstände kamen bald mit
Vorstellungen wegen der Akzise in den Weichbildern und des
Kommerzien-Edikts,) und selbst die Stände von Minden baten
nun um eine Revision ihres Kommerzien⸗-Edikts, da es großen
Schaden verursacht habe und die Nahrung ohne Vorteil der Städte
in fremde Orte treibe. Darüber wurden nähere Augaben einge—
fordert,.) mit Ravensberg aber Schluß gemacht und entschieden,
daß alle weiteren Vorstellungen abgewiesen werden sollten.) Zu
den 6 neuen Städten aber wurden auf Durhams Rat noch Enger
und Bünde hinzugefügt und die Akzise da auch eingeführt.“) Die
Stände stellten aber noch einmal vor, daß die Altzisesätze trotz der
Ermäßigung zum Teil noch höher als in der Grafschaft Mark seien,
und die Bielefelder Handelsleute klagten, daß das Kommerzien-Edik
durch die Ausreuter nicht zur Exekution gebracht werde.
Die Äbtissin von Herford kam auch mit Klagen, daß die
Ihrigen von der Akzise mitbetroffen, durch Aufenthalt in den Toren,
i) Reskripte vom 10. 16. und 23. Juni 1719 (Münster St.⸗A. Kammer
Minden II, 2 und XXVI, 4).
2) Deklaration vom 19. Juli 1719. (Gen.⸗Dir. Mi.⸗Rav., Akz. Rab. 4.
8) 14. September und 3. November 1719 (Kammer Mind.⸗Rav. 26, 8)
9) An Regierung und Kommissariat in Minden 31. Oktober 1719 auf
Vorstellung vom 24. September. (Gen.⸗Dir. Minden 82, 9).
9) Reskript vom 26 Oklober 1719 an Durham. (Ebenda Nr. 1.)
6) Refkript vom 20. Oktober 1719 (Kammer Minden 26, 8). Enger hatte
sich beklagt, daß sie als eine „uralte berühmte Stadt“ nicht unter die neuen
Akzisestädte aufgenommen, sondern „nunmehr durch eine unerforschliche Heim⸗
suchung und nuersinnliche Fatalität in ein Weichbild verändert“ sei; der Ort sei
niemals der Stadt Herford, die das zweifellos vereitelt habe, anpflichtig, sondern
uraltersher der Feste Sparenberg anklebig gewesen. (Münster St.⸗A. Kammer
Minden II, 2.)