Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Reform der Königsberger Akzise. 247 
Seewaren, 1727 und 1728 auch wegen der strom- und landwärts 
einkommenden Waren den Vorschlag, die Handlungsakzise als einen 
/30/3igen Zuschlag beim Zoll zu erheben und der Akzisekasse vom 
Lizent vergüten zu lassen. Dann würde die Abfertigung an einem 
Orte geschehen und aller Aufenthalt und Belästigung abgestellt, um 
so mehr da sich Kaufmannschaft und Magistrat (24. August 1728) 
mit der Expedierung beim Lizent wohl zufrieden erklärt hatten. In 
der Tat wurde zugestanden,) daß die Kammer mit dem neuen 
Akzisedirektor Kornmann bei seiner Ankunft wegen Ersatzes der 
Handelsakzise durch ceinen Eingangszoll konferiere und ein Projekt 
darüber einsende, worauf man vorerst die Probe auf ein Jahr 
machen könne.?) 
Denn man hatte sich endlich zu einer Veränderung im Königs- 
berger Akzisedirektorium entschlossen und Gregori, wie die Königs— 
berger meinten, „wegen dessen üblen Principiis, das Commercium 
zu drücken“ durch den bisherigen Halberstädter Steuerrat Kornmann 
ersetzt.) Vermutlich haben aber nicht so sehr die vielen Vorstellungen 
der Königsberger den Wechsel veranlaßt, sondern weil man für die 
beabsichtigte Reform des ganzen preußischen Akzisewesens eine 
tüchtigere Kraft haben wollte. Diese Reform ist auch alsbald vor— 
genommen und zustande gebracht worden. 
Der neue Tarif für Königsberg ist unterm 5. Mai,) für die 
dandstädte unterm 25. Oktober 17296) erschienen; die Erhebung 
nach diesen begann mit 1. Juni 1729 bzw. 1. Januar 1730. Das 
neue Akzisereglement für Königsberg kam iedoch erst unterm 
17. Mai 1730 heraus.6) 
Bei der Neuregelung kam es vor allem darauf an, die noch 
immer nicht zur Zufriedenheit gelöste Frage der Handels- und der 
i) Resolution vom 30. August 1728 (Gen.Dir. Ostpr. Tit. 22 Nr. 165 ]). 
) Die Kammer schlug 16. September 1728 auch eine Ermäßigung der 
Sätze auf Viktualien zu Schiffsproviant, Ochsenfleisch und Butter vor. 
3) Die Leitung des kleinstädtischen Akzise- und Tranksteuerwesens behielt 
der Kriegsrat Krüger. 
9) Kbg. Stadt⸗A. Fach 7, Akz. 7. 
R. 7 n. 40g. 
) Gen.Atz. u. Zoll-Dept. Gen. XV, 3, 2. Ein Avertissement der Kammer 
Mai 1729 gab inawischen schon die nötigen Bestimmungen (Kba. Stadt-A. 
Akz⸗S. 7).
	        
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